Muss mir mein Arbeitgeber einen Parkplatz zur verfügug stellen?

7 Antworten

Soweit im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, hast Du kein Recht auf einen Parkplatz.

Zwar gibt es Ortssatzungen, die Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen vorschreiben; Schutzzweck der Norm ist indessen lediglich, die umliegenden Straßen entsprechend zu entlasten und nicht die Parkplatzsicherheit der Mitarbeiter. Auch daraus kann also kein eigenes Recht hergeleitet werden.

bei uns muss er das auch nicht. bei uns gibt es mehr mitarbeiter mit atuo als parkplätze. wobei meiner ausbilderin immer etwas später kommt und der ansicht ist, dass erst azubis und dann alle anderen mitarbeiter draußen parken sollten. also auf dem hof erst mitarbeiter und dann erst die azubis

Kein Recht auf Parkplatz. Was machen denn die Mitarbeiter die mit Bus und Bahn kommen? Die haben auch kein Recht auf eine Haltestelle direkt vor der Firma, oder??

Hier geht es wohl nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ! Einen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz hast Du wohl nicht.

Nein, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag ein Parkplatz erwähnt.

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