Muss mir mein Arbeitgeber Beständigkeit geben?
Ich arbeite nach einem Arbeitsplan der jede Woche neu von der Chefin persönlich erstellt wird. Der Plan wird nach den Wünschen der Arbeitnehmer erstellt, z.B wenn jemand nicht kann oder auch nicht will wird er nicht eingetragen. Nun kommt es aber so, dass die Chefin micht oft anruft und sagt, kann du heute doch nicht kommen. An anderen Tagen wo ich arbeiten muss, laut Plan, soll ich nicht kommen. Das passiert Wöchentlich so und im Endefekt bringt mir der Plan nichts wenn ich sowieso an ganz anderen Tagen/Zeiten arbeiten muss wie ursprünglich angegeben. Das sorgt dafür das ich einfach nicht Planen kann und es gibt mir auch keine Beständigkeit. Was haltet ihr davon bzw. wie würdet ihr vorgehen?
6 Antworten
im Endefekt bringt mir der Plan nichts wenn ich sowieso an ganz anderen Tagen/Zeiten arbeiten muss wie ursprünglich angegeben.
Das musst Du ganz bestimmt nicht.
Sind Schicht-/Dienst-/Arbeitspläne einmal bekannt gemacht, können sie einseitig nicht mehr geändert werden.
Der AG hat nur dann die Möglichkeit, den Plan zu ändern, bzw. MA die frei hätten, zur Arbeit zu rufen, wenn "dringende" betriebliche Belange das notwendig machen.
Unter "dringend notwendig" fällt aber nicht, dass z.B. ein Kollege Urlaub hat oder krank ist. Da muss schon einiges mehr sein wie z.B. dass man die Hilfe des MA nach einem Erdbeben, einer Überschwemmung oder einem Brand braucht.
Die Arbeitspläne müssen dem AN auch rechtzeitig zugehen, da er ein "Recht auf Freizeitplanung" hat.
Die Rechtsprechung richtet sich hier nach § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Da steht:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".
Deine Chefin kann entsprechend, selbst wenn es noch keinen Arbeitsplan gäbe, nicht heute anrufen und Dich am gleichen Tag oder morgen zur Arbeit einteilen.
Bist Du morgen eingeteilt und Deine Chefin will Dich morgen nicht arbeiten lassen, müsste sie Dich trotzdem bezahlen als hättest Du gearbeitet. Sie befände sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug.
Diese Stunden wären dann keine Minusstunden, sie müssen auch nicht nachgearbeitet werden.
Du siehst, Du brauchst nicht zu springen, wenn sie pfeift.
Entweder Deine Chefin kennt die Rechtslage nicht oder sie ist ihr egal, in der Hoffnung, dass ihre MA sich nicht auskennen, bzw. sich nicht wehren werden.
Wie viele MA hat der Betrieb? Wie lange arbeitest Du schon dort?
Danke fürs Sternchen
Eine gewisse Vorlaufzeit muss gegeben sein:
Als Ausnahme ist das für mich vollkommen o.k., z.B. wenn jemand überraschend krank geworden ist, aber bei dir scheint es ja die Regel zu sein.
Das brauchst du nicht mitzumachen. Schließlich hast du auch noch ein Leben neben der Arbeit und wie du schon sagst, man muss auch mal private Angelegenheiten planen können.
Da hilft nur ein Gespräch und wenn das nichts nutzt, auch mal eine Ablehnung. Wenn du angerufen wirst und kommen sollst, dann kannst du leider nicht.
So lange du das mitmachst, wird sich nichts ändern, denn für deine Chefin ist das natürlich sehr bequem.
Entweder ist das unzulässig oder du hast zum Beispiel einen Springervertrag (letzteres gibt es zumindest in der Schweiz). War das rechtlich unzulässig würde ich den Lohn einfordern selbst wenn du nicht gearbeitet hast aber zur Verfügung standest (du kriegst dann wahrscheinlich das Geld, aber der Arbeitgeber könnte zum nächstmöglichem Termin kündigen!). Wenn du den Verdienst brauchst würde ich mir eine andere Arbeit suchen sofern möglich. Bei Springerverträgen verdient man schlimmstenfalls garnichts!
du bist fest angestellt oder aushilfe ? bei hilfen ist das normal .