Muss Mieter mit Ista einverstanden sein?

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das wär ja noch schöner wenn Mieter bestimmt wer die Ablesung und Abrechnung macht... also schön ruuhig. Der Vermieter bestimmt und nicht der Mieter. Verlangen kannst du nichts. Freu dich lieber,d as dein V die Abrechnung bisher für lau gemacht hat.

Zählerstände müssen Ista übergeben werden udn die werden weiterverarbeitet. Schade wäre, wenn diese nicht mehr da sind. Aber ein moderner klempner weis das. Aber da die ja aus der Eichfrist sind kannst du 15 % der heizverbrauchskosten kürzen. Lehrgeld für den Vermieter. Der sollte sich früher darum kümmern.

dazu müsste man natürlich erst mal wissen wann die Eichfrist abgelaufen ist, könnte ja auch der 31.12.10 gewesen sein, dann ist nichts mit Abzug.

@guterwolf

Die Eichfrist ist 2008 abgelaufen. Ista ist erst Anfang/Mitte Januar beauftragt worden. Die Heizungbaufirma hat die Zähler entsort. Der Vermieter hat die Zählerstände an Ista weitergegeben. Ich denke da werde ich die 15% nicht abziehen können. Dann Ista hat ja nur die neuen Zähler gesehen.

Ich bin ruhig es ist nur eine Frage!

@TMfan

Ob Ista Zähler gesehen hat oder nicht ist nicht relevant. Wenn die Eichfrist vor Ablauf des Abrechnungsjahres oder während dessen zeitraum nicht geeicht war kannst du den Abzug vornehmen.

Die Aussage, dass bei einer Abrechnung mit ungeeichten Zählern 15 % der jeweiligen Kosten abgezogen werden können ist nicht korrekt.

Das Kürzungsrecht besteht nur dann wenn nicht verbrauchsabhänig abgerechnet wird. Und ein ungeeichter Zähler ist zählt nicht gleich falsch.

Wenn mit ungeeichten Zählern abgerechnet wird und der Nutzer zweifelt seinen Verbrauch an so muss der Vermieter (oder sein Erfüllungsgehilfe beweisen dass der abgerechnete Verbrauch korrekt ist

als Mieter kannst du nicht bestimmen wer die Abrechnung macht, das ist immer noch Vermietersache. Warum warst du denn bei der Ablesung nicht dabei? Es sind mit Sicherheit die Zählerstände notiert und an Ista übergeben worden. Ob und wer abgelesen hat kannst du bei deinem Vermieter erfragen. Hat der Vermieter die HKV gekauft zahlt er diese, sind diese gemietet kann er die Kosten umlegen.

Vielleicht sind es Funk-HKV oder Wärmemengenzähler...

Ja, das ist rechtens. Die zusätzlichen jährlichen Kosten werden pro Einheit so um die 40-50,- Euro betragen und sind vom Mieter zu zahlen. Die Zähler werden vermutlich irgendwie zu ista gelangt sein, wenn zuwenig Daten vorhanden sind, verweigern die sonst die Erstellung der Abrechnung...