Muß mich ein Polizist bei einer Verkehrswidrigkeit über das Bußgeld und weitere Folgen aufklären und hab ich nicht auch die Möglichkeit direkt zu zahlen?

5 Antworten

Sofort zahlen kann man ausschließlich Verwarnungsgelder, also Beträge die geringer sind als 60€. Hier handelt es sich um ein vereinfachtes Ordnungswidrigkeitenverfahren bei dem keine Gebühren erhoben werden.

Ab einem Betrag von 60€ wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Polizist nimmt dann nur die OWi auf, bringt sie zur Anzeige und diese wird dann von der zuständigen Bußgeldbehörde bearbeitet. In dem Fall kommen grundsätzlich auch Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50€ hinzu. Das ist im §107 OWiG geregelt und auch völlig rechtmäßig.

Darüber hätte Dich der Polizist natürlich aufklären können, verpflichtet dazu ist er aber nicht. Die Höhe des Bußgeldregelsatzes muss er auch nicht im Kopf haben.

Zusatz:

Selbst wenn Dich der Polizist über die volle Höhe aufgeklärt hätte dürfte er den Betrag überhaupt nicht kassieren.

Telefonieren am Steuer kostet in der Regel 60,-- Euro Bußgeld und Du bekommst 1 Punkt in Flensburg.

http://www.bussgeldkatalog.de/handy/

Wenn Du zusätzlich mit 30,--- Euro zur Kasse gebeten wirst, also die Gesamtkosten 90,-- Euro betragen, kannst Du dagegen Einspruch erheben. Man kann das nie direkt bezahlen - wie stellst Du Dir das vor? Cash auf die Kralle und eine Quittung. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, Bargeld mit sich herumzutragen (falls man es nicht passend hat). Das nächste Mal lässt Du es klingeln, wirst ja kein Notarzt sein. Ich gehe generell nicht ans Handy, wenn ich Auto fahre. Ich denke immer, so wichtig kann das nicht sein, dass ich deshalb einen Unfall riskiere. lg Lilo

Was nützt der Einspruch die Bearbeitungsgebühr muss er Zahlen diese ungefähr 30€

Wenn Du zusätzlich mit 30,--- Euro zur Kasse gebeten wirst, also die Gesamtkosten 90,-- Euro betragen, kannst Du dagegen Einspruch erheben.

Nein, jedenfalls wird ein Einspruch erfolglos bleiben.

Man kann das nie direkt bezahlen - wie stellst Du Dir das vor?

Verwarnungsgelder, also Beträge unter 60€, können durchaus bar gezahlt werden.

Ja. er muss .....und Geldstrafen ( aber ohne Anzeige!) kannst du oft gleich bezahlen...............Er muss nicht annehmen.

Soweit ich weiß kann man nicht direkt Bar zahlen, entweder kommt die Rechnung dann per Post auf deine Adresse (wie in deinem Fall), oder man hinterlässt seine Bankdaten (Kreditkarten Nummer etc.) und das Geld wird sofort abgehoben.

... nein, warum? Dies ist doch jedem Fahrzeugführer bekannt. Zudem kommen die Bescheide doch meist gar nicht von der Polizei, so jedenfalls meine Erlebnisse.