Muss meine Privathaftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen?

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Es kommt hierbei stets auf den Ereignishergang an. Wurde dir das Fahrzeug (aus reiner Gefälligkeit) geliehen von dem Freund, so haftet der Freund selbst für alle auch von deiner Seite daran während der Leihe entstandenen Schäden. Hat der Freund aber den Transport gefahren, gab es also keine unentgeltlichen Verleih des Fahrzeugs an dich, so hast Du praktisch das Eigentum einer dritten Person fahrlässig beschädigt. Dafür nun haftet die private Haftpflichtversicherung. Das rührt daher, daß der Freund in diesem Falle sein Fahrzeug ja nicht dir überlassen hatte, Du es also als Außenstehender beschädigt hast. Genauso könnte irgendjemand auf der Straße daran vorübergehen, das Fahrzeug streifen und dadurch beschädigen. Dann haftete auch dessen private Haftpflichtversicherung (so er eine hat).

Das kommt darauf an, wie das passiert ist. Wenn es während der Fahrt oder beim Be- und Entladen passiert ist, ist es Pech. Die private Haftpflicht hat damit nichts zu tun.

Als erstes wäre da mal zu klären wie das Autoversichert ist. Weil eventuell Kaskoschaden. Dann sollten deine Bedingungungen genau gelesen werden das eventuele Absicherung drin sein könnte.Hängt von den Bedingungen ab.Dann noch die Frage heißt bei dir Rausgehauen ,dass du was reingeladen hast und die Scheibe nach außen gedrückt hast oder bist du mit etwas in die Scheibe gefallen.Wolltest du sein Auto beladen oder deines. Ist nicht klar wie der Vorfall war.

elfStundenTag 
Fragesteller
 05.10.2010, 22:03

Habe versehentlich ein Möbelstück dagegen geschlagen ;-((

Wahrscheinlich hätte er dir das Auto gar nicht geben dürfen. Wenn er bei seiner Versichrung nur sich oder seinen Partner als Fahrer eingetragen hat. Dann wird die Versicherung (deine Haftpflicht ablehnen) weil fahrlässig. Wenn er allerdings gefahren ist und du beim herausholen etwas kaputt gemacht hast wird die Haftpflicht aller wahrscheinlichkeit zahlen.

DerHans  08.09.2010, 13:17

Be- und Entladeschäden gehören zur KFZ-Haftpflicht. Die Scheibe wäre ein Teilkasko-Schaden.

Wenn Sie den Schaden von außen als Fußgänger verursacht haben, müßte hierfür Ihre Haftpflichtversicherung aufkommen. Anders ist es, wenn Sie das Fahrzeug gefahren haben. Dann ist immer die Versicherung des Fahrzeughalters zuständig.

Gruß Renate