Muss meine Kfz-Versicherung mich bei Schadensregulierung im Voraus infomieren?
Hallo,
ich hatte kürzlich einen kleinen kleinen "Parkunfall". Es war kein Schaden sichtbar und auch die Polizei stellte keinen Schaden fest, nozierte das so auch.
Nach 1 1/2 Wochen rief ich meine Versicherung an, um zu erfahren, ob sich der Halter des Schadenfahrzeugs bereits gemeledet hat. Am Telefon wurde mir dann gesagt, dass meine Versicherung den Schaden bereits reguliert hat.
Meine Frage, ist das rechtens, obwohl ich vorher keine schriftliche Stellungnahme (Anhörungsbogen/Unfallbogen) dazu nehmen durfte? Zumal der Polizeibericht auch nicht angefordert wurde.
Der Schaden, der angeblich bei der DEKRA meiner Versicherung geprüft wurde, ist schwer nachzuvollziehen, da ich leicht gegen das Fahrzeug "geditscht" bin. Und die rasche Zahlung an den Halter hat mich da doch etwas verwundert.
4 Antworten
Ja, es ist rechtens, dass deine Versicherung den Schaden bezahlt hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat eine sog. Regulierungshoheit. Sie darf also an sie gestellte Ansprüche nach eigener Entscheidung anerkennen und ausbezahlen, auch wenn der Versicherungsnehmer etwas dagegen haben sollte.
Danke für eure Antworten!
Kleine Schäden bezahlen Verischerungen gern schnell. Das liegt daran, dass sie Dich hochstufen können und damit über den Zeitraum von 6 Jahren hinweg mweit mehr von Dir kassieren, als sie für den Schaden ausgeben mussten.
Verhinern kann man das - in diesem Fall - nur, wenn man den Schaden übernimmt und der Versicherung das bezahlte Geld erstattet.
Der Geschädigte hat gegenüber Deiner KFZ Versicherung einen so genannten Direktanspruch, d.h. er kann sich direkt an deine Versicherung wenden. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Versicherung muss also den Schaden regulieren, soweit diese die Haftung anerkennt. Rücksprache mit dir muss sie nicht halten.
siehe auch hier: http://www.kraftfahrzeugversicherung-information.de/pflichtversicherungsgesetz.html
Ein Schaden, der kein Schaden ist, wird von Deiner Versicherung reguliert ohne dass Du davon Kenntnis bekommst? Wie geht das denn. Die Polizei interessiert weniger die Art des Schadens, sondern der Unfallhergang. Wenn nach deiner Aussage kein Schaden entstanden ist, wieso holt ihr dann die Polizei? Oder stellt Dein Unfallgegner Forderungen an Dich? Deine Versicherung muss Dich über eine evtl. Schadensregulierung informieren, da sie Dir die Möglichkeit der sog. Eigenregulierung geben kann. Alles etwas verworren was du hier schreibst.
Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass der Unfallgegner bei der selben Versicherung ist, wie ich...
Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir weiterhelfen könntest..
Die Polizei habe ich dennoch angerufen, weil es meiner Meinung meine Pflicht ist. Adernfalls hätte ich womöglich noch wegen Fahrerflucht belangt werden können, egal ob dabei ein Schaden entsteht oder nicht.>
In diesem Fall, alles richtig gemacht, hast es nur nicht in Deiner Frage erwähnt. Ob der Unfallgegner bei der gleichen Versicherung ist oder nicht, ist hier unerheblich. Wichtig ist nur, ob Dir Deine Schadensklasse erhalten bleibt und es somit zu keiner Herabstufung kommt. Sprich hier auf alle fälle mit Deiner Versicherung.
Danke erstmal.
Es würde zu einer Herabstufung kommen. Die Versicherung hat mir zwar gesagt, ich könnte die 400 Euro auch selbst bezahlen und würde das dann an meine Versicherung zahlen müssen, da die ja bereits ausgezahlt haben. Dies wäre auch günstiger, da bei Herabstufung wohl Mehrkosten i.H.v. 800 € anfallen. Dennoch seh ich momentan nicht ein, irgendwas zu zahlen, da der beschriebene Schaden übertrieben ist.
Also, nochmal meine Frage? Darf die Versicherung auszahlen ohne meine Sicht gehört zu haben?
Ebenso fragwürdig fand ich die Frage des Mitarbeiters meiner Versicherung, ob ich mich unerlaubt vom Unfallort entfernt hätte. Als ich etwas aufgebracht sagte, dass das überhaupt nicht der Fall gewesen sei, erhielt ich die Antwort: Ich wollte Sie nicht schockieren. Ich frage nur so umständlich, um die schneller und besser die Wahrheit herauszufinden
Kannst du mir sagen, wie ich das deuten darf?
Die Versicherung hat mir zwar gesagt, ich könnte die 400 Euro auch selbst bezahlen und würde das dann an meine Versicherung zahlen müssen, da die ja bereits ausgezahlt haben. Dies wäre auch günstiger, da bei Herabstufung wohl Mehrkosten i.H.v. 800 € anfallen.
Ein Schaden wurde reguliert, nun darfst Du entscheiden, Schaden selbst tragen, es muss also einen gegeben haben, oder regulieren lassen. Den Unterschied hat Dir Deine Versicherung schon klargelegt. Wundere Dich nicht über die Schadenshöhe, Reparaturen sind sehr kostspielig.
Mich wundert nicht die Höhe des Schadens, mich wundert der Schaden an sich, der angeblich entstanden ist. Und dazu wäre ich gerne befragt worden. Nun gut, vermutlich muss ich mich damit abfinden..
Aber dank für deine Antworten..
Also, es war kein Schaden sichtbar. Die Polizei habe ich dennoch angerufen, weil es meiner Meinung meine Pflicht ist. Adernfalls hätte ich womöglich noch wegen Fahrerflucht belangt werden können, egal ob dabei ein Schaden entsteht oder nicht.
Der Unfallgegner hat sich mit mir nicht auseinander gesetzt. Das lief alles über die Versicherung, denn als der Unfall passiert, war der Halter nicht anwesend, da sein Auto lediglich dort parkte.
Ich habe damit gerechnet, dass eine geringe Summe auf mich zukommt, da ich eventuell Kennzeichen oder Kennzeichenhalterung beschädigt haben könnte. Nun ist es der Scheinwerfer, eine Delle und die Stoßstange, die in Mitleidenschaft gezogen wurden. In meinen Augen ist das allerdings sehr dubios. Wie gesagt, ich bin ganz leicht gegen "geditscht".
Nun hat die Versicherung den Schaden i.H.v. 400 € bereits bezahlt, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Und mich wundert eben, dass das so schnell über die Bühne ging und ich keine Stellung dazu nehmen durfte..