Muss mein Vermieter eine neue Einbauküche bezahlen?

9 Antworten

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Wenn die Küche Mietsache ist und explizit im Mietvertrag aufgeführt ist, hast du auch Anspruch auf eine funktionsfähige Küche. Die Frage ist, wie sich das definiert. Natürlich bist du auch berechtigt, die Miete zu kürzen, wenn die Küche entsprechend unbrauchbar ist. Du solltest vielleicht in Ruhe mit dem Vermieter sprechen. Wenn der Spülenschrank aufquillt, ist übrigens irgendwo eine undichte Stelle am Wasseranschluss. Das kann eigentlich nicht von der Spülmaschine kommen.

Danke fürs *chen. Ich hoffe, du bist dir mittlerweile mit deinem Vermieter einig geworden.

du kannst eine funktionstüchtige Küche verlangen. Ab er eine neue kauft oder die alte reparieren lässt ist seine Entscheidung.

das stimmt nicht !

Ich nehme mal an die Küche wurde mitvermietet. Dann muß er eine neu kaufen.

Kannst ihn ja gleich noch nach einem neuen Sofa und einem Kleiderschrank fragen :-D

Haha, blöde Bemerkung. Schließlich ist die Küche mit vermietet.

@rahel

Tja, an seiner Stelle würde ich den MV ändern und die Küche einfach rausnehmen.

@K1985

Der VM kann doch den MV nicht ohne mein Einverständnis ändern?!

@rahel

Nee ohne dein Einverständnis nicht. Wenn du die Änderung nicht akzeptierst kannst du ja ausziehen. Neue Mieter findet er bestimmt, auch welche die keine EBK fordern.

@K1985

er ändert den mietvertrag oder ich muss ausziehen? das halte ich für ein gerücht. dann könnte er ja alles mit uns machen...

@rahel

Nee, das sicher nicht, aber ich denke schon, das er das mit EBK schon ändern kann.

natürlich kannst du das nicht verlangen

Das ist wohl nicht so natürlich, wie Du an den anderen Antworten siehst....Du hättest Deine Ansicht wenigstens begründen können..