Muss mein Vater mir weiter Unterhalt zahlen wenn ich ein Kind bekomme und Elterngeld beziehe?

5 Antworten

Die anderen Antworten sind bestens- nur ergänzend: ist der Kindsvater nicht leistungsfähig für das Kind, können ggf. sogar dessen Eltern für den Kindesunterhalt herangezogen werden.

Nein, hier werden dann alle 4 Großelternteile zu Unterhalt verdonnert, nicht nur die vom Vater.

Wenn du volljährig bist und dich momentan in einer Ausbildung oder einem Studium befindest, so sind dir deine Eltern (auch deine Mutter!) bis zum Beginn des mutterschutzes weiterhin unterhaltspflichtig.

Ab dem Mutterschutz ist dann der Vater deines Kindes für dich zuständig, ab Geburt des Kindes dann für das Kind und nachrangig für dich (bis zum dritten Geburtstag des Kindes).

Nur, wenn du eine Ausbildung/ Studium lediglich unterbrechen würdest (für die Zeit des Mutterschutzes) und der Vater deines Kindes selbst nicht ausreichend "leistungsfähig" wäre, müssten die Eltern dich auch weiterhin zusätzlich unterstützen.

Zunächst einmal ist der der Vater des Kindes Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Von Deinen Eltern kannst Du nur Unterhalt verlangen, soweit der Kindesvater nicht in der Lage ist, (genug) Unterhalt zu zahlen. Das Elterngeld wird vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass für Volljährige grundsätzlich immer beide Eltern unterhaltspflichtig sind. Also nicht nur Dein Vater, sondern auch Deine Mutter. Beide Eltern müssen sich den Unterhalt entsprechend ihrer jeweiligen Einkommensanteile teilen.

Nein muss er nicht mehr ! Das kann ich dir mit absoluter Sicherheit sagen da ich selbst in der Situation bin und mir dies Anwaltlich und vom Jugendamt bestätigt worden ist 

Ab der elternzeit muss der Kindsvater deines geborenen Kindes für dich und das Baby aufkommen.