Muss mein Nachbar seinen seit ca. 10 Jahren bestehenden höher liegenden Garten gegen unseren neu angelegten auf Hausniveau liegenden Garten abstützen ?

5 Antworten

Unser Nachbar hatte ohne Erlaubnis das Grundstück 5 Meter hoch aufschütten lassen.Er hätte dann sein Grundstück zu uns großzügig abflachen müssen.Das hätte ihn viele qm seines Grundstücks gekostet.Die Stützmauer von 5 Metern Höhe,wäre für uns häßlich und für ihn teuer gekommen.Er hatte uns 20 Lkws mit Mutterboden bezahlt und zum Glück haben wir dadurch ein Platon erhalten.Man kann über alles reden.Ich hätte aber meine Nachbarn vor dem Grundstückskauf besser kennengelernt und es vorher besprochen.

Da die Bebauung der angrenzenden DHH bereits IST-Zustand war, als ihr das Grundstück erworben hattet, könnt ihr euch nicht darauf berufen, nun den Nachbarn den Mehraufwand für die Erstelllung einer Stützmauer heranzuziehen, weil ihr euren Garten tiefer gelegt habt als dieser. Hättet ihr euren Garten im Niveau angeglichen, bestünde die Notwendigkeit der Stützwand nicht; das war alleine eure Entscheidung.

NB.: Die Erstellung einer Stützwand an der Grundstücksgrenze ist genehmigungspflichtig wegen Unterschreitung der Abstandflächen, und zudem zustimmungspflichtig seitens des Nachbarn. In Anbetracht der Sachlage würde ich diese Lösung zuallererst mit dem Nachbarn besprechen, denn ohne dessen Zustimmung ist die von euch angestrebte Änderung nicht möglich. Dann müsste es bei der Böschung auf Dauer bleiben.


Danke für den Einwand! Ich versuche gleich jemanden vom Bauamt zu erreichen. 

Dass ihr euren Garten tiefer gebaut habt als euer Nachbar ist eure sache. Somit sind es auch die Kosten. Du kannst nicht dein Grundstück renovieren und deinen Nachbarn die Rechnung zahlen lassen.

Danke für Ihre Antwort. Der Garten wird nicht renoviert, denn da es sich um einen Neubau handelt wird er neu angelegt. Der Garten ist nicht tiefer gebaut, sondern auf der gleichen Höhe wie das Haus. (Generell befindet sich das Haus in leichter Hanglage.) Aber der Garten des Nachbarn wurde nicht auf die Höhe des Hauses angeglichen. Sollte so etwas nicht irgendwo geregelt sein? 

Unser Garten wurde aber ausgegraben

Dafür kann man doch den Nachbarn nicht verantwortlich machen.

Danke für Ihre Antwort. Aber kann man mich dafür verantwortlich machen, dass ich meinen Garten "normal" nutzen will und nicht nur den Hang betrachten möchte (so wie er es scheinbar tut?)?

@Avex134

cool -   der fall wär sicher was für`s nachmittagsfernsehen. wenn das schon so losgeht fliegen da bestimmt bald die fetzen :-)

 

@Avex134

Du musst dich schon an den IST-Zustand anpassen. Da du das nicht möchtest, musst du dafür Sorge tragen, dass der Nachbarsgarten nicht über Nacht während eines starken Gewitters in deinen Garten rutscht und dafür hast du aufzukommen.

Wäre es umgekehrt würdest du doch auch nicht einsehen für die Stützmauer aufkommen zu müssen.

Wer verändert muss auch dafür haften, oder eben dafür sorgen, das dem anderen kein Schaden entsteht. Oder anders rum. Euer Nachbar hat sich nicht bewegt, etwas verändert. Darum seid ihr in der Pflicht. Einigt euch, ob ihr die Abstützung auf seinem Grund machen dürft, bzw wie weit ihr dazu bei ihm abgraben dürft. Entweder eine saubere Abtreppung machen oder ein L-Winkelfundament, wobei der Lastfuß beim Nachbarn gebaut werden muss, um durch die Auflast  bessere zu Stabilität bekommen und es vor Frost geschützter ist.