Muss mein Freund für mich Unterhalt zahlen?

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nun wollen die dass er für mich ab februar (2.2013) unterhalt zahlt (heute ist april 2013).

Das Jobcenter ist nicht befugt, Unterhaltspflichten oder -beträge festzusetzen. - Schau mal hier rein, http://hartz.info/index.php?topic=4908.0 (vor allem der Abschnitt "Unterhalt", Mitwirkungspflicht und Auskunftsanspruch - und der letzte Satz..)

Hallo Natashastev, nein stell dir vor die müssen und wollen sich doch auch Absichern, da mit es nachher keinen Ärger gibt. Auf jedenfall wird dein Freund Unterhalt zahlen müssen, denn es ist auch Absicherung für dich und das Kind, denn daß kann schon in neue Gesetze verankert sein. Sonst frag bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung nach."

absichern oder nicht, ich bin im 4ten monant, und wir wohnen noch nicht zusammen, deswegen ist es schon fraglich ob er jetzt schon untrhalt zahlen muss oder nicht, wenn das kind da wäre dann würde ich es auch verstehen warum er für mich auch zahlen müsste aber es ist ja noch gar nicht da

@Natashastev

Hallo, manche denken schon im Voraus, was nicht ist ,wird ja kommen, alles schon auf der sicheren Seite!"

Dein Freund braucht keinen Unterhalt an Dich zahlen, warum auch. Du kannst arbeiten denn eine Schwangerschaft ist keine Krankheit sondern , das natürlichste von der Welt.

Die Vaterschaft kann Mann auch vor der Geburt anerkennen. Muss aber der Kindsvater machen. Unterhaltsansprüche hat nur das Kind. Du nicht, ihr seit nicht verheiratet.

die Mutter hat ebenso in den ersten drei Jahren Anspruch auf Unterhalt wenn sie nicht verheiratet sind.

@Aspirin

aber dann wenn das kind da ist oder nicht? oder ab der mutterschutz!?

@Natashastev

solange dein Freund nicht Vater ist, braucht und kann er keine Vaterschaft anerkennen und hat folglich überhaupt keine gesetzlichen Verpflichtungen.

Du hast im 4.Monat auch noch keine großartigen Sonderrechte, und hast lediglich ein kleines Bäuchlein. es entbindet dich NICHT von der Pflicht zu Arbeiten und deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Du bist NUR schwanger, nicht Schwerstbehindert oder Krank.

@Aspirin

das ist mir auch klar, und ich suche schon nen nebenjob, weil ich möchte nicht dass mein freund für mich aufkommen muss, da du auch schon sagtest noch bin ich im 4ten monat und kann arbeiten, und deswegen verstehe ich nicht was die vom jobcenter jetzt von uns wollen und wegen diesen unterhalt -.-

@Natashastev

das Jobcenter kann viel verlangen, wenn sie das mit den entsprechenden Paragraphen auch begründen können.

@Aspirin

die können viel verlangen, klar, aber ob das auch rechtlich richtig ist, nicht um sonst werden die so oft verklagt, naja mal sehen was es sich ergibt

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhat verlangen, soweit sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein aureichendes eigenes Einkommen hat.

a) Beginn der Unterhaltspflicht: Die Unterhaltspflicht beginnt regelmäßig sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Falls die Kindesmutter infolge der Schwangerschaft an einer (bereits ausgeübten oder geplanten) Erwerbstätigkeit gehindert ist, beginnt die Unterhaltspflicht sogar schon vier Monate vor dem Geburtstermin.

................oben aus........http://mein-recht.de/kindesmutter.htm

Unterhalt während des Leistungsbezuges....da findet sicherlich eine Prüfung statt, § 1615L BGB.........und danach

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB 2 erhalten und gleichzeitig ein Unterhaltsanspruch gegenüber Personen außerhalb Ihrer Haushaltsgemeinschaft besteht und Unterhalt jedoch nicht oder nicht ausreichend gezahlt wird,** geht dieser Anspruch kraft Gesetzes – dass bedeutet automatisch – auf das Jobcenter als Leistungsträger über.**

**Das Jobcenter versucht dann selbst diesen Anspruch geltend zu machen, hat dabei allerdings öffentlich-rechtliche (sozialrechtliche) Gesichtspunkte zu beachten und kann Unterhalt z.B. nur in Höhe der erbrachten Leistungen einfordern.

Sofern Ihr persönlicher Anspruch jedoch höher ist als diese Leistungen, ist es oftmals sinnvoller wenn Sie Ihren Anspruch selbst durchsetzen.** Für die Vergangenheit (Zeitraum der Leistungsgewährung) können die Unterhaltsansprüche dann im gegenseitigen Einvernehmen von dem Jobcenter auf Sie zurück übertragen werden****.