Muss mein eigener Vater mich Adoptieren?
Ich wohne seit 5 Jahren bei meinem Vater , trage aber noch den Nachnamen meiner Mutter. Da ich mit ihr nichts mehr zutun habe und dies auch nicht mehr vorhabe möchte ich gerne den Nachnamen meines Vaters annehmen.
Wir haben dies beim Standesamt erfragt und der Antrag würde um die 2000 Euro kosten und diese Summe muss man auch bezahlen, wenn der Antrag abgelehnt würde.
Nun habe ich letztens gehört das wenn mein Vater mich adoptieren würde das Namensrecht anders wäre und es so viel leichter gehen würde.
Ist das wirklich so ? und geht das überhaupt ? also sein eigenes leibliches Kind Adoptieren
5 Antworten
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat damals braucht er dich nicht mehr zu adoptieren.
War deine Mutter damals mit einem anderen verheiratet oder hat ein anderer die Vaterschaft anerkannt müsste er dich adoptieren.
Sie muss allerdings damit einverstanden sein bzw der andere (falls vorhanden) Vater.
Das ist teilweise Blödsinn. Der 1. Satz fing gut an, aber dann wurde es falsch. War die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, der nicht der Biologische Vater ist, so ist er aber durch die bestehende Ehe der rechtliche Vater kraft Gesetz. Nach der rechtskräftigen Scheidung vom "Scheinvater" muß die Nichtvaterschaft des Ehemannes durch das AG festgestellt werden. Danach kann der Biologische Vater die Vaterschaft anerkennen. Mit der wirksamen Anerkennung kann die sofern du noch minderjährig bist, eine Namenserteilung auf den Namen deines biologischen Vaters beim Standesamt machen.
Durch eine Adoption hinsichtlich des Vaters wird ein bisheriger "Nicht-Vater" zum Vater, während der bisherige Vater zum "Nicht-Vater" wird. Das würde voraussetzen, dass der Adoptierende bislang nicht dein leiblicher Vater ist, sich also rechtlich gesehen etwas ändern würde. Das ist in deiner Konstellation aber offenbar nicht der Fall, weil mangels unterschiedlicher Personen gar kein Rechtswechsel eintritt. Insofern dürfte dieser Weg hier rechtlich gesehen nicht funktionieren.
Du hast ja geschrieben, dass du dich beim Standesamt schon erkundigt hast.
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten. Du hast hier nicht alle relevanten Informationen gegeben, die nötig sind um die Information des Standesamtes nachzuvollziehen, oder das Standesamt hat dir eine falsche Auskunft gegeben.
Aus deiner Frage lese ich jetzt heraus, dass du in geboren wurdest, während deine Mutter verheiratet war, du aber nicht das biologische Kind dieses Ehemannes bist.
Sollte dies so sein, ist § 1617b (2) BGB bei dir anzuwenden. Ihr müsst erst eine sog. verdeckte Namensänderung beurkunden lassen (mehr schreibe ich dazu bewusst nicht). Danach muß deine Mutter Ihren Namen vor der Ehe wieder annehmen und du kannst dann je nach Alter dieser Namensführung kraft Gesetz folgen, oder dich durch Erklärung dieser Namenänderung deiner Mutter anschließen.
Die Kosten liegen (sofern ich deine Frage richtig interpretiere) bei ca. 70,00 €.
Kann es sein dass deine Eltern für dich das gemeinsame Sorgerecht haben. In diesem Fall hätte das Standesamt recht. Dann bleibt nur die Möglichkeit, dass du nach der Hochzeit deines Vaters über den § 1618 BGB eine Namensänderung über die sog. Einbenennung durchführst. Dafür währe es aber wichtig, dass du zum Zeitpunkt der Namenserklärung, also auch nach der Hochzeit noch nicht das 18. LJ. vollendet hast. Dem müsste aber deine Mutter auch zustimmen.
Dein Vater kann dich nicht adoptieren- er ist ja dein leiblicher Vater! Es ist lediglich eine Namenumschreibung.
Jemand hatte die Idee mal in den Raum geworfen da dies eine deutlich billigere Lösung wäre. Habe mir schon gedacht das sowas nicht geht. Vielen Dank
Ist er nicht legal Dein Vater? Sonst ist es vielleicht zu spät. Bist Du unehehlich geboren ist er trotzdem Deiner. Adoption geht da nicht. Ist jemand anderer als Vater angegeben geht es. Wenn er es noch nicht lange weißt oder wenn derjenige -und die Mutter- einverstanden sind.
Doch er ist legal mein Vater ich bin nur unehelich geboren.
Wenn er die Vaterschaft bereits anerkannt hat, kann er dich nicht mehr adoptieren.
Okay dann bleibt uns wohl nur der äußerst Kostspielige weg..
Danke
Nein meine Mutter war nie verheiratet , meine Eltern haben sich nach meiner Geburt getrennt waren aber nicht verheiratet und so hatte ich den Mädchennamen meiner Mutter .
Möchte aber nun da ich bei meinem Vater lebe und er bald auch heiratet seinen Namen tragen ich bin 17 Jahre.