Muss mein Bruder die Pacht mit den Geschwistern teilen?
Bauernhof, 5 Geschwister, Vater verstorben, Mutter dement im Pflegeheim.
Der Älteste (unverheiratet) hat den Hof vor 7 Jahren überschrieben bekommen und vor 5 Jahren verpachtet, nachdem unser Vater verstorben ist. Frage: Da der Hof seitdem nicht mehr in landwirtschaftlicher Nutzung ist und unser Bruder nebenher auch noch eine Vollzeitstelle beim Landkreis hat, darf er die Pachterträge für sich behalten, oder muss er sie mit den 4 Geschwistern teilen?
3 Antworten
Achtung hier werden 2 Begriffe verwendet, die unterschiedliche Bedeutung haben können:
einen noch landwirtschaftlich genutzten Hof überschrieben > ist im Sprachgebrauch nicht immer mit der eigentumsrechtlichen Übertragung gleich zu setzen.
Die Pacht steht den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern zu. Wurde also die Übertragung des Hofes vor 7 Jahren beim Notar beurkundet, dein Bruder ist nun alleiniger Eigentümer > Thema erledigt. Zu Lebzeiten kann dein Vater mit seinem Eigentum machen, was er will. Hat Papa den Hof Sohn geschenkt, und die Geschwister haben an der Urkunde nicht mitgewirkt, habt ihr vielleicht noch einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
erfolgte die Übertragung nur gegenüber der Bauernverband/ Kammer / BG und im Grundbuch sind immer noch dein Vater und deine Mutter eingetragen? Die Erbfolge nach deinem Vater wurde nicht durch Testament/ Erbschein geklärt > dann solltet ihr das regeln, dann wäre er allerdings auch nicht befugt einen rechtsgültigen Pachtvertrag abzuschließen.
Die Anderen müßten doch eine Abfindung bekommen haben oder nicht? Der älteste hat Arbeit geerbt, jetzt hat er nur noch das Geld , aber wenn damals nicht dieser Fall im Testament aufgeschrieben (erwähnt) wurde hat Ihr Pech gehabt.
bist du sicher? Ich glaube es gab kein Testament
Hof überschrieben - damals sollte eine eventuelle Abfindung geregelt worden sein. Wenn nicht Pech gehabt, wenn der Bruder jetzt statt viel Arbeit nur noch Geld bekommt. Wer zahlt für das Pflegeheim?