Muss mein AG mein Atttest vom Arzt über täglich regelmäßige Arbeitszeiten akzeptieren?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich bist du von einer Behinderung bedroht oder hast bereits eine Behinderung.
In diesem Fall kann dir deine Rentenversicherung oder der Integrationfachdienst helfen, deinen Arbeitsplatz anzupassen.
Also, wenn du Bedenken hast, dass dein Arbeitgeber da schlecht drauf reagiert, dann hast du mindestens 2 Stellen, denen du dein Problem schildern kannst und eine Antwort bekommst oder konkrete Hilfe.

Gerade deine Rentenversicherung ist sehr interessiert, dass du deine Arbeit behälst. Sie kann auch andere Maßnahmen einleiten, um dir zu helfen.
Deine Gesundheit zu erhalten.

Wahrscheinlich bist du von einer Behinderung bedroht oder hast bereits eine Behinderung

So wie ich das verstanden habe, "von Behinderung bedroht".

Im Prinzip hast du mit der Darstellung der Hilfsangebote vollkommen Recht. Aber die Praxis sieht leider, besonders außerhalb des Öffentlichen Dienstes, anders aus. Da ist man dann schnell mal aussortiert.

@Hideaway

Nö. Es gibt Arbeitgeber, die damit kein Problem haben.
Brauchen Sie ja auch nicht, wenns möglich ist.
Gibt auch viele Firmen, die Schonarbeitsplätze für ältere Mitarbeiter einrichten. Beispiele hierfür wären sehr große Chemiekonzerne, die Schichtsysteme haben.
Aber auch kleinere Betriebe schulen (kostenlos) Handwerker zu Buchführern um oder eben für Bürotätigkeiten, wenn die Fähigkeiten dazu vorhanden sind oder zu Fahrern oder Lageristen.

So eine Art Attest wäre mir persönlich ganz neu ehrlich gesagt....Erstmal bin ich mir ziemlich sicher dass er dich zum Amtsarzt schicken wird, um erstmal ne Bestätigung zu haben. Und wenn dieser (aus welchen Gründen auch immer), das bestätigt, dann wirst du dich auf kurz oder lang auf ne Kündigung einstellen müssen befürchte ich (das ist ja kein krank sein per se, das ist eine Einschränkung, die dich den Job nicht ausüben lassen...Es ist ein Irrglaube dass man bei einem unbefristeten Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden kann) Sorry ich weiß ja nicht was du hast, ich kann mir nur keinen Grund vorstellen wieso man speziell zu festen Arbeitszeiten ärztlich verdonnert wird


Oder ist NETT und akzeptiert das alles so.

Ergänzend: Ich bin rechtlich auf dem Gebiet nicht relevant, stelle es mir aber schwierig vor sich hier das Recht auf Weiterbeschäftigung einzuklagen :/

Muss mein AG das akzeptieren und mir einen Arbeitsplatz so einrichten (was theoretisch möglich wäre)

Grundsätzlich ja, wenn es ihm wirtschaftlich, personell und organisatorisch zuzumuten ist!

Der Arbeitgeber hat (auch) seinerseits alles zu tun, um eine aus Krankheitsgründen personenbedingte Kündigung (als "ultima ratio") zu vermeiden.

Und dazu gehören - soweit dem Arbeitgeber zumutbar - neben Alternativen wie der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes (Versetzung), dem Arbeitnehmer dafür gegebenenfalls ebenso zuzumutenden Umschulungen, der Umgestaltung des Arbeitsplatzes in Anpassung an die Einschränkungen usw. eben auch mögliche organisatorische Änderungen - die es Dir in diesem Fall also erlauben würden, nur noch zu bestimmten Zeiten arbeiten zu müssen.

Ob sich Dein Arbeitgeber so verhält, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen. Im Konfliktfall dürfte es allerdings schwierig werden, Dein - berechtigten - Ansprüche durchzusetzen.

Was ist denn das für eine Krankheit, die täglich gleichbleibende Arbeitszeiten erfordert? Für mich kaum vorstellbar, dass Dir ein Arzt das vorschreibt - es ist ja nicht einmal eine Nachtschicht dabei. Noch weniger ist für mich vorstellbar, dass Dir Dein AG darauf einsteigt, denn der Schichtdienst ist ja wohl betrieblich erforderlich und keine willkürliche Schikane. Vermutlich wird er Dich daher kündigen.

Was ist denn das für eine Krankheit, die täglich gleichbleibende Arbeitszeiten erfordert?

Welche genau, will er/sie hier sicherlich nicht offenlegen. Es gibt aber durchaus solche Fälle. Was "Gesunde" und Nichtmediziner oft nicht verstehen.

Für mich kaum vorstellbar, dass Dir ein Arzt das vorschreibt

Doch, das kann tatsächlich erforderlich sein

@Hideaway: wenn es um Behinderungen geht, dann müssten eventuelle Einschränkungen durch einen Amtsarzt festgestellt werden, darüber kann nicht jeder beliebige Arzt ein Attest nach Gutdünken ausstellen. Und von Amtsarzt war in der Frage nicht die Rede

@Herb3472

Beispiel kann sein  Epilepsie..
Da sollte die Arbeitszeit in manchen Fällen gleichbleibend sein.
Oder nach einer Psychose, wo man einen festen Tagesrythmus haben sollte.
Oder Dialyse-Patienten, die einen bestimmten Dialyse -Rythmus brauchen.
Oder , oder , oder

@Herb3472

wenn es um Behinderungen geht, dann müssten eventuelle Einschränkungen durch einen Amtsarzt festgestellt werden

Wenn jeder, der die Zuerkennung einer Schwerbehinderung beantragt, zum Amtsarzt müsste, würde der in Arbeit ersticken.

@Hideaway

So ist es aber.

@Herb3472

So ist es aber.

In eurer Alpenrepublik vielleicht, in Deutschland nicht.

@Hideaway

Da kann jeder dahergelaufene Quacksalber (pardon, Hausarzt) den Grad der Behinderung feststellen? Kann ich mir nicht vorstellen, da wären ja dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet!

@Herb3472

Der Grad einer Schwerbehinderung wird in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch SGB von den Integrationsämtern (früher Fürsorgeämtern) auf der Grundlage von Gutachten der von Dir als "Quacksalber" denunzierten Hausärzte oder anderer Ärzte festgelegt.

Aha, erstaunlich. Bei uns dürfen derlei Gutachten nur von explizit autorisierten Sachverständigen (= Fachärzten mit Gutachterstatus) erstellt werden, der GdB wird dann von den Sozialämtern festgesetzt.

Bei solchen Fragen denke ich mir immer, was würde der Frager wohl sagen, wenn die Rollen vertauscht wären, in diesem Falle also, er der AG und der AG der Angestellte, der nur nach eigenen Vorstellungen arbeiten möchte!

das hat mit "eigenen vorstellungen" nicht das geringste zu tun, sondern mit arbeitsrecht.

@pony

Schon klar, aber es geht mir jetzt nicht um Wortklauberei sondern um den Inhalt!

Rollen vertauscht wären, in diesem Falle also, er der AG und der AG der Angestellte

Das ist argumentativ nicht zulässig, jedenfalls dann nicht, wenn es sich beim Arbeitgeber nicht  - wie z.B. in einem kleinen Handwerksbetrieb - um eine konkrete Person.

In einem Einzelhandelsunternehmen stehen sich in der Regel aber ein Arbeitgeber "als Organisation" und ein Arbeitnehmer "als Individuum" gegenüber - mit einem völlig unterschiedlichen Grad an "Betroffenheit".

Von daher ist dies Antwort Unsinn - abgesehen davon, dass hier von einem Angestellten, "der nur nach eigenen Vorstellungen arbeiten möchte", überhaupt keine Rede sein kann!!