Muss man Zeugen bei der Versicherung mitangeben?
Hallo:) Ich habe einen Steinschlag auf meiner Windschutzscheibe, der während der Fahrt passiert ist, während ein Trecker mit einen Anhänger voller Steinen vor mir fuhr. Meine Freundin saß neben mir, hat dies mit beobachtet und hat anschließend ein Foto gemacht. Damit bin ich dann zur Polizei gegangen und habe die Firma heraus gefunden. Mein Vater ist dann dahin gefahren und diese Meldeten das dann deren Versicherung. Die Versicherung möchte nun gerne wissen, ob Zeuge dabei waren, wenn ja möchten die auch den Name, Adresse und Telefonnummer haben. Da meine Freundin damit eigentlich nichts zutun haben möchte, ist meine Frage, muss ich sie Angeben oder nicht? Bei der Polizei wurde gesagt, dass Sie ein Foto gemacht hat, haben das auch gesehen, die Firma weiß das auch, aber hat es nicht gesehen. Im Bericht, wie es passiert ist, habe ich nichts von einem Foto o.ä. erwähnt, da das nicht mehr zum Geschehen gehört.
Ich würde mich über jede Antwort sehr freuen, da ich mir nicht sicher bin und sowas noch nie machen mussten.
LG Zoopaaloolaaa ;)
6 Antworten
Die Versicherung des Unternehmens wird den Schaden übernehmen. Deine Schreibe wird getauscht. Ich würde die Zeugin angeben. Du kannst auch ruhig erwähnen, dass ihr ein Foto vom verursachendem Fahrzeug habt.
Es kann natürlich sein, dass Sie auch Angaben machen muss. Wenn der Vorfall aber an sich und durch die polizeiliche Aufnahme sowie die Schuld des Verursachers so schon eindeutig ist, wird die Versicherung vieleicht auch gar nicht mehr weiter nachfragen.
Wenn Angaben zu Zeugen erfragt werden, solltest Du diese aber angeben, das kann sicher helfen...
Hallo,
also um die eigentliche Frage einmal vorab zu beantworten: Nein, man MUSS keine Zeugen angeben.
ABER - und das ist der entscheidende Punkt - erhöht eine glaubhafte Zeugenaussage die Chancen einer Regulierung.
Umgekehrt muss man sich fragen lassen, warum ein vorhandener Zeuge nicht genannt wird. Dieser hat bei einer wahrheitsgemäßen Aussage nichts zu befürchten, so dass sich jeder Schadensachbearbeiter die Frage stellen wird, warum der Zeuge nicht benannt wird (oder nicht benannt werden will).
Das genannte Foto ist übrigens ohne große Bedeutung, denn - wenn es wie beschrieben im Nachhinein gemacht wurde - dokumentiert es "nur", DASS es einen Schaden gegeben hat - aber nicht, WIE er entstanden ist.
Dies wiederum kann schlüssig nur durch einen Zeugen belegt werden - womit die Diskussion wieder am Anfang wäre.
Viele Grüße
Loroth
Da du den Schaden auch gleich bei der Polizei gemeldet hast, wird die gegnerische Versicherung kaum Ärger machen.
Einen Zeugen nicht anzugeben, ist eigentlich nur zu deinem Nachteil; im Nachhinein wirkt das unglaubwürdig, aber es käme auf den Richter an.
Wenn wir mal zu dichtes Auffahren Deinerseits ausschliessen, so ist es bei reiner Haftpflichtabwicklung nach dem Schädigerprinzip zunächst einmal höchstens von amtlicher ( Ermittlungs-) Seite hilfreich, auf mögliche Zeugen / Dokumentation hinzuweisen. Denn wenn es Bilder vom.Handy gibt, so kannst ( oder solltest Du sie nicht ) während der Fahrt als Fahrer- /in geschossen haben.
Bei der Versi sind konkrete Namen von Zeugen dann spätestens nach Akteneinsicht klar, wenn in der polizeilichen Aufnahme DIESE genannt und erfasst wurden.
Vielen Dank.
Bei der Polizei wurden nur meine Daten aufgenommen, den Namen meiner Freundin habe ich nicht erwähnt, nur dass jemand mit gefahren ist und dann das Foto gemacht hat.
Was wäre, wenn ich die Daten meiner Freundin nicht mit angebe, wäre dies schlimm?
Zunächst mal nicht, wenn die Versicherung des Verursachers den Schaden an Deinem Fahrzeug problemlos / ohne Rückfragen und / oder Nachermittlung in eigener Sache anerkennt. Sträubt sie sich wegen Zweifeln an der Schadensursache, so kannst Du Zeuge / Zeugin und Bildaufnahme dann immer noch im Ermittlungsverfahren der Versicherung nachbenennen. War die Polizei zur ersten Aufnahme von Sachverhalt und Schaden direkt vor Ort, oder wurde der Schaden nicht direkt am "Tatort" von dieser neutralen Seite aufgenommen und dokumentiert ?
Es muss dir doch klar sein, dass die Glaubwürdigkeit eines NACHTRÄGLICH benannten Zeugen m/w erheblich eingeschränkt ist - wobei ja dann auch die Schadenanzeige fehlerhaft ausgefertigt worden wäre!
Ich weiss zwar nicht, was Du nun von MIR willst @FreierBerater, aber Deine Antwort schwebte mir in etwa in dem Teil "möglicherweise gefaked" gedanklich auch schon vor. Denn neben Deinen Einwänden zur Schadensaufnahme und Zeugenbenennung benannte ich ja selbst bereits indirekt den Punkt zu dichten Auffahrens. Nun ergänze ich im Wort Deinen eigenen Zweifel um den Punkt, das viele Traktoren um den Faktor "40KM/h" liegen. Einige etwas darüber, andere sogar darunter. Echt interessante Theorie insgesamt für einen Steinschlag an der ( recht robusten ) Frontscheibe😉
Ich wollte Bezug nehmen auf diese Äusserung des Fragestellers: "Was wäre, wenn ich die Daten meiner Freundin nicht mit angebe, wäre dies schlimm?"
Und Deine Antwort ergibt in sich für mich mittlerweile auch gedankliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Deswegen : "Könnte es wirklich ein Fake sein ? "
Oooder hat die Freundin Schiss, weil sie zufällig für den Traktorfahrer / seinen Arbeitgeber arbeitet oder gar direkt damit verwandt ist ? ( Einfach noch ein möglicher Gedankengang )
Nun, da das Foto erst anschließend gemacht wurde, beweist es ja nicht die Ursache
Was ist das für eine Freundin, die "mit der Sache nichts zu tun haben will"?
Die Versicherung übernimmt den Schaden, bzw. die Firma würde das dann bezahlen. Sie hat Angst, dass später irgendwelche Folgen für sie hat.
Würde es auch reichen, wenn ich nur schreibe, dass da eine Zeugin dabei war und evlt. auch noch, dass die nicht genannt werden möchte?
Und warum bzw. wozu braucht die Versicherung die Adresse und Telefonnummer?
LG
Die Versicherung braucht die Kontaktdaten, um sich von der Zeugin den Vorgang bestätigen zu lassen - "ich habe Zeugen" beweist nichts ;-)
Würde meine Freundin dann auch ein Schreiben bekommen, wo sie dann die Fragen nochmal beantworten müsste? LG