Muss man, wenn man umgezogen ist einen Nachsendeantrag bei der Post stellen?

7 Antworten

es ist auf jeden fall besser das geld dafür auszugeben, als wenn du irgendwelche post zu spät bekommst: wer auf rechnungen und mahnungen zu spät oder gar nicht reagiert, hat hinterher oft sehr viel höhere kosten zu tragen. da ist die beauftragung der nachsendung bei der post allemal billiger.

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, würde dir aber einiges erleichtern und u.u. auch Kosten sparen. Solltest du z.b. Post von einer Behörde oder gar einem Anwalt bekommen, kann mir dir die Kosten für die neue Adressermittlung auferlegen. Man kann dadurch nicht einmal seinen Schulden enfliehen ;o) Wenn du in Leistungsbezug bei der ARGE stehst, bist du ohnehin schon verpflichtet deine neue Adresse mitzuteilen. Aber einen Nachsendeantrag musst du nicht stellen. Gruß vom Seestern *

Es gibt zumindest Sozialleistungen (Alg1, Alg2), bei denen die kurzfristige postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss.
Wie du das hinkriegst, bleibt allerdings dir überlassen.

Nein, du musst das nicht machen.

Ich hab bei meinem letzten Umzug meine neue Adresse rechtzeitig an alle wichtigen Stellen angegeben (das sind bei mir aber nicht sooo viele - Banken, Versicherungen, fertig). Das, was dann noch kam, konnte nur noch Schrott sein, der durfte ruhig an die alte Anschrift gehen ;)

So ein Nachsendeantrag kostet je nach Laufzeit 15 oder 25 EUR, das hab ich irgendwie nicht eingesehen ;)