Muss man Unterhalt zahlen wenn man kein Geld hat?

11 Antworten

Unterhalt muss gezahlt werden. Wenn du die Summe nicht aufbringen kannst, bleibst du sie der Stelle schuldig, die sie für dich aus Steuergeldern an die Kindsmutter zahlt. 

Unterhaltsrückstände addieren sich somit und können später zurückgefordert werden! 

Du wirst also dein Leben lang "finanziell verfolgt"...

Das stimmt! Der Kindsvater meiner besten Freundin muss einige tausend Euro zurückzahlen!

@BlaueBlume2018

wenn man nicht leistungsfaehig ist und das nachweist, muss man auch nichts zurueck zahlen, dann verfolgt einem das auch nicht ein leben lang.

Das Jugendamt fordert zwar manchmal trotzdem dazu auf und wer zahlt, der zahlt hat, aber gefordert kann es dann nicht werden. Nur wenn der Schuldner den Aufforderungen des Jugendamtes nach Vorlage der Lohnnachweise nicht nachkommt, dann muss wirklich nachgezahlt werden.

 

Wenn du Alg2 bekommst, dann musst du keinen Unterhalt zahlen. Du musst dich aber um eine baldige Arbeitsaufnahme bemuehen, um Unterhalt zahlen zu koennen.

Wenn das  Jugendamt nachfragt, dann bist du aber verpflichtet, dein Einkommen denen nachzuweisen. Dann wirst du von der Unterhaltszahlung befreit und musst auch rueckwirkend nichts zahlen, weil du nicht leistungsfaehig bist.

Tust du das nicht, dann musst die den Unterhalt nachzahlen, sobald was von dir zu holen waere.

Die Kindsmutter kann ggf. beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie nicht verheiratet ist und die Kinder unter 12 und nicht bereits 6 Jahre UV bezogen hat.

Lebt sie selbst von Alg2, bekommt sie Geld zum Leben vom Amt fuer sich und das/die Kinder.

Zurückzahlen musst du es! Es gibt Vorschüsse! Meine beste Freundin hat einen 7Jährigen Sohn, der Kindsvater hat vom ersten Tag an nicht gezahlt, keine arbeit angegeben etc. Sobald man ihm auf die Schliche gekommen ist, hat er die Jobs gewechselt (mindestens ein mal Jährlich!). Nun muss er einige tausend Euro zurückzahlen :) Also suche dir bald was gescheites und zahle, auch wenns nicht leicht werden könnte bevor dir sowas blüht!

Du hast einen gewissen Satz, den du nach Abzug von Miete etc behalten darfst, den Rest müsstest du dann auch vom Arbeitslosengeld hergeben, sofern es denn darüber hinaus gehen sollte.

LG Tami

wenn das Geld vom Jobcenter kommt, ist das Alg2, das ist bereits unter dem Selbstbehalt, das ist Existensminium. Da kann also nichts darueber hinaus gehen, was man an Unterhalt leisten koennte.