Muss man sich während einer Ortsabwesenheit bei der Erhalt von ALG I bewerben und sich nach der Ortsabwesenheit persönlich zurück melden?

2 Antworten

Bis zur PERSÖNLICHEN Rückmeldung bei der Arbeitsagentur ruht dein Anspruch. Wenn du länger als 6 Wochen dich nicht blicken lässt, musst du für die ersten 3 Wochen die Leistung zurück zahlen.

Selbstverständlich muss man sich persönlich melden. Anrufen oder eine mail schicken, könntest du schließlich auch aus Australien.

Darüber musste der Sachbearbeiter mit dir gar nicht reden. Diese Regelung hast du akzeptiert, als du einen Leistungsantrag gestellt hast. Dafür hast du sogar unterschrieben.

Während der genehmigten Ortsabwesenheit musst Du keine Bewerbungen schreiben, aber in der Woche davor schon noch und auch in der Woche danach wieder fortlaufend.

Ob Du Dich persönlich melden musst, solltest Du mit Deinem Sachbearbeiter im Vorfeld abgeklärt haben. Muss nicht unbedingt zwingend sein, aber es wäre möglich.