Muss man sich anmelden bei vorausichtlich weniger als 2 Monaten aufenthalt in einer Stadt in Bayern?
Hallo liebe alle, Ich habe einen beruflichen Aufenthalt in einer bayrischen Stadt der, vom Arbeitgeber verkündet, weniger als 2 Monate gehen soll.
In dieser Stadt konnte ich keine durchgehende Wohnung ergattern, deshalb habe ich für jeden Monat eine andere Wohnung. (Monat 1 in Wohnung 1, 70% von Monat 2 in Wohnung 2, 30% von Monat 2 Urlaub woanders und dann soll ich in einer anderen Stadt (und LK) dauerhaft arbeiten).
Muss ich mich hierfür Anmelden und mich auch in dieser Stadt ummelden.
Ich hab mal nach Ausnahmen im Gesetzestext gesucht :
Art. 22 Ausnahmen von der Meldepflicht
(1) Eine Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 wird nicht begründet für
....
(2) 1 Einer Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 unterliegt nicht, wer
1. in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 13 oder nach Art. 20 gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht, oder 2. sonst im Ausland wohnt und sich als ausländischer Saisonarbeitnehmer nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhält.
Was Passiert wenn aus den 2 angekündigten Monaten plötzlich 3 werden. Kann ich mich dann ohne Strafe erst im dritten Monat anmelden, bzw. wenn ich es mitgeteilt bekomme das es einen Monat mehr wird.
danke schon mal für die Antwort
2 Antworten
Ich kenne Leute die wohnen seit mehreren Jahren in einer anderen Stadt und waren dort niemals gemeldet. Klar ist das nicht okay und nicht rechtens, aber es wird auch keiner rausfinden. Wegen den 2 Monaten musst du dich nicht anmelden und selbst wenn 3 Monate daraus werden denke ich, dass das Amt dafür Verständnis hat.
das es funktioniert ist mir auch klar
die nsa (als allwissende Informationsallmacht) hat wichtigeres zu tun als den deutschen Städten zu sagen: "he pst, da hat sich einer nicht gemeldet, jetzt kannst du den finanziell knüppeln". und ohne irgendeine Info, von irgendjemand, wird niemand vom Amt hören und somit auch nicht finanziell geknüppelt.
aber mich würde das rein rechtlich interessieren, wie so was korrekt abläuft. Was darf man und was nicht.
es ist manchmal echt schwer bei uns seine rechte und pflichten zu erkennen.
Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Solange du brav alle deine Rechnungen bezahlst und die Strafzettel für dein Auto an die bleibende Adresse gehen passiert....GAR NIX.
Nur aufpassen falls du etwas bei der Steuer absetzen willst; ZWEITWOHNUNGSSTEUER !
Du meinst wenn ich die Wohnungen Absetzen will?
Mir ist auch klar das höchstwahrscheinlich nix passieren wird, aber wie ist es rein rechtlich geregelt und welche strafe erwartet mich da.
Handele ich aus Vorsatz wenn ich mich nicht gleich anmelde und es aus irgendwelchen gründen länger als 2 Monate wird.