Muss man seinen 2. Namen im Berufsleben immer angeben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst keinen zweiten Vornamen angeben, vor allem nicht gegen Mandanten.

Du musst Deinen zweiten Vornamen in amtlichen Dokumenten angeben, also Führerschein, Personalausweis.....

Vielen Dank für die Antwort!

Nein, du musst da nur den Rufnamen angeben.

Aber bis zum Eröffnen einer eigenen Kanzlei vergehen bei dir ja locker noch 10 Jahre.

Danke für die Antwort und ja ist klar, hat mich nur gewundert.