Muss man seinen 2. Namen im Berufsleben immer angeben?
Hallo Leute,
ich habe einen zweiten Vornamen der mich echt stört, es ist nämlich fast der selbe Name wie mein 1. Vorname, bloß dass ein Buchstabe verändert wurde. Dadurch kommt es oft zu Verwirrungen oder Leute finden ihn eben komisch.
Ich würde gerne in Zukunft Rechtsanwältin werden und wollte fragen ob meine Mandanten dann meinen 2. Vornamen wissen müssen, für irgendwelche offiziellen Dokumente oder so. Oder ob ich den im Berufsleben irgendwo angeben muss.
2 Antworten
Du musst keinen zweiten Vornamen angeben, vor allem nicht gegen Mandanten.
Du musst Deinen zweiten Vornamen in amtlichen Dokumenten angeben, also Führerschein, Personalausweis.....
Gerne :-)
Nein, du musst da nur den Rufnamen angeben.
Aber bis zum Eröffnen einer eigenen Kanzlei vergehen bei dir ja locker noch 10 Jahre.
Danke für die Antwort und ja ist klar, hat mich nur gewundert.
Vielen Dank für die Antwort!