Muss man optisches Puch Maxi tuning beim tüv eintragen lassen?
Hallo, ich habe bald den 50ccm Führerschein und will mir eine Puch Maxi kaufen. Muss man optisches tuning (z.B neue Gabel, Kotflügel, usw) beim tüv eintragen lassen? (Wie beim Auto)
Danke :) PS Österreich
3 Antworten
Hallo,
warum um Himmels Willen willst du in ein Kleinkraftrad eine andere Gabel einbauen?
Ich bin zwar aus Deutschland, aber auch in Österreich muss man dies sicher eintragen lassen.
Im Übrigen kann man die Antwort nicht pauschal beantworten. Einige Teile muss man eintragen lassen, andere nicht.
Wenn die Teile eine E-Zulassung haben geht das. Dabei muss man aber darauf achten, dass z. B. Blinker mit Zulassung nicht fahrzeugspezifisch sind, Auspuffanlagen aber schon. Da kann man dann nicht einfach irgendeine mit E-Zulassung ran basteln.
Spar dir das Geld für was Sinnvolleres - evtl. für später dann ein richtiges Motorrad.
Gruß Michael
Bin halt ein Liebhaber.. und den Motorradschein möchte ich sowieso nicht machen, höchstens mit 50, wenn ich genug Geld und nix mehr zu verlieren hab :D
Jeder Händler, der dir diese Teile verkauft, kann dir das besser beantworten als diese Community
Wenn Du nur Originalteile austauschen willst, dann nicht. Wenn Du aber eine andere Gabel oder einen anderen Auspuff einbauen willst, sind das technische Veränderung, die auch in Österreich vom TÜV abgenommen und eingetragen werden müssen. Bei allen Teilen, die Du austauschen willst, solltest Du nach der Freigabe vom Hersteller fragen. Das ist auch kein optisches Tuning, sondern technisches Tuning. Optisches Tuning wäre, wenn Du die Lackierung änderst oder Aufkleber anbringst oder Teile verchromst.