Muss man nach dem Tod, Knöllchen gezahlen?

8 Antworten

wen der strafzettel auf die gestorbene person ausgestellt ist muss er nicht bezahlt werden die können schlißlich nicht erwarten das andere einen strafzettel bezahlen

als Erbe schon ... 

@peterobm

von erbe steht da aber nichts

@nickboy

wann zugestellt wurde, auch nicht

Grundsätzlich ist es so dass Rechte und eben auch Pflichten auf die Erben über gehen. Von daher müssten also die Erben das Knöllchen bezahlen.

Aber es gibt auch einen Ermessensspielraum der Sachbearbeiter. Ruf doch einfach mal bei der Bußgeldstelle an und schildere den Sachverhalt. Vielleicht ist der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin ja so nett und stellt den Fall ein.

Einen Rechtsanspruch auf Einstellung gibt es jedenfalls nicht.

Wie soll das denn funktionieren? Der Tote kann nichts mehr bezahlen.

Und als Erbe würde ich die Serbeurkunde zur Bußgeldstelle schicken - damit hätte sich das Thema erledigt. Kann natürlich sein, dass die Behörden sich an die Erben wenden, aber wohl bei kleinen Beträgen eher unwahrscheinlich.

verbindlichkeiten gehen ja auf die Erben über, ibnsofern..

Aber w ird das wirklich noch vollstreckt? Naja, wenn ne Mahnung kommt.. dann müßte man sich drum kümmern