muss man konzert-gage versteuern?

8 Antworten

Bar ist nicht illegal, es muss aber versteuert werden, und zwar alles, bei Einzelinterpreten über die Einkommensteuererklärung...

Da du sicher am Jahresende eine Steuererklärung abgibst (Lohnsteuerjahresausgleich) kannst du diese 800 € als anderweitige Einkünfte angeben. Dann wird es zu deinem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet.

Dann wird der jahressteuersatz ausgerechnet, Die bereits gezahlte Einkommenssteuer davon abgezogen und der Differenzbetrag (falls vorhanden) wird dir zurückgezahlt.

natürlich muss dieser Betrag versteuert werden, gleich ob er überwiesen oder bar ausbezahlt wird. Wenn Du glaubst, dass das Finanzamt keine Kenntnis bekommt ist das ein Irrtum, denn der Veranstalter wiederum muss dem Finanzamt das schließlich auch melden, um diese Kosten mindernd geltend machen zu können. Allenfalls bei einer Privatveranstaltung ist Schwarzarbeit theoretisch noch möglich. Ob für Dich persönlich abber Steuern anfallen kommt auf die Häufigkeit und den Umfang dieses Verdienstes an.

Natürlich ist auch Konzertgage steuerpflichtig. Es handelt sich um Einkommen, bzw. Arbeitslohn.

Ob auch Steuern anfallen kommt darauf an, was Du sonst noch so einnimmst im Lauf eines Jahres. Dazu hast Du nichts geschrieben, deswegen ist die Frage nicht zu beantworten.

Barzahlung ist grundsätzlich nicht illegal. Sie ist jedoch eine Garantie dafür, dass ein Steuerprüfer, der den Konzertveranstalter prüft, in jedem Fall eine Kontrollmitteilung an Dein Finanzamt verfasst.

Jedes Einkommen ist grudsätzlich erst mal zu versteuern. Ob dann tatsächlich Steuern bezahlt werden müssen entscheidet sich bei beim Lohnsteuerjahresausgleich. Kommt innerhalb eines Jahres nur ein bestimmter Betrag an Einkünften zusammen (alle Einkünfte!) können diese als Freibetrag steuerfrei sein.