Muss man Kindergeld nach 18. Geburtstag neu beantragen?
Guten Tag,
Mein kleiner Bruder wurde letzten Monat 18. Heute stellt er fest, dass sein Kindergeld noch nicht auf seinem Konto eingegangen ist.. obwohl es noch nie zu spät kam.
Er geht auf eine Berufsfachschule und ist damit ja noch Kindergeldberechtigt, nur stellt sich die Frage ob er es noch einmal Beantragen muss. Ich bekam damals weder eine Nachricht, noch musste ich irgendetwas ausfüllen, er genauso wenig. Es kam einfach wie immer bis zum Ende meiner Ausbildung. Da sich die Kindergeldstelle nicht bei ihm meldete, dachten wir, dass er es automatisch weiter bekommt.
Jemand Erfahrung damit ?
Ps.: Da gerade kein Handy vorhanden ist, könnte ein Anruf bei der Kindergeldstelle schwierig werden und ich dachte mir versuchst du´s mal hier ;)
4 Antworten
Normalerweise erhält man einige Monate vor dem 18 Geburtstag ein Schreiben von der Familienkasse, mit der Bitte, anzugeben, was man derzeit macht und dass man Nachweise über die Ausbildung vorlegen muss. Macht man das, wird es weiter gezahlt. Das Schreiben erhalten natürlich die kindergeldberechtigten Eltern, nicht die Kinder selbst.
Du und dein Bruder, ihr habt daher sicher kein Schreiben erhalten, sondern eure Eltern. Und wenn bei dir das Kindergeld eingestellt wurde mit Beendigung der Ausbildung, woher sollten die diesen Termin denn so genau gekannt haben, wenn deine Eltern ihnen nicht die Nachweise geschickt haben?
Wenn eure Eltern nichts bekommen haben, sollten sie es erneut beantragen unter Vorlage von Ausbildungsnachweisen. Diese sind dann immer mal wieder vorzulegen, beim Schulbesuch eine jährliche Bescheinigung.
Natürlich muss er das neu beantragen.
Klar. Die Betroffenen bekommen es dann direkt.
wohl kaum, Kindergeldberechtigt sind weiterhin die Eltern.
neu Beantragen, das Amt weiß es nicht das er noch in die Lehre ist/geht, dann läuft es bis zur Ausbildungsende automatisch weiter, ist nur die Frage wer hat den Antrag gestellt, normalerweise ein Elternteil, das sollte geklärt werden
das Amt hat es nicht nötig sich um Weitere Leistungen (Kindergeld weiter Zahlung) zu Kümmern, bei Volljährigkeit wird es meistens Automatisch eingestellt, das muss jeder selbst machen, ob ihm was zu steht
Sprich, er bekommt erst wieder etwas, wenn er sich gemeldet hat ?Vor seinem 18. kam kein Brief oder ähnliches, also glauben die jetzt, er habe keinen Anspruch.. habe ich das so richtig verstanden ;) ?