Muss man Kindergeld nach 18. Geburtstag neu beantragen?

4 Antworten

Normalerweise erhält man einige Monate vor dem 18 Geburtstag ein Schreiben von der Familienkasse, mit der Bitte, anzugeben, was man derzeit macht und dass man Nachweise über die Ausbildung vorlegen muss. Macht man das, wird es weiter gezahlt. Das Schreiben erhalten natürlich die kindergeldberechtigten Eltern, nicht die Kinder selbst. 

Du und dein Bruder, ihr habt daher sicher kein Schreiben erhalten, sondern eure Eltern. Und wenn bei dir das Kindergeld eingestellt wurde mit Beendigung der Ausbildung, woher sollten die diesen Termin denn so genau gekannt haben, wenn deine Eltern ihnen nicht die Nachweise geschickt haben?

Wenn eure Eltern nichts bekommen haben, sollten sie es erneut beantragen unter Vorlage von Ausbildungsnachweisen. Diese sind dann immer mal wieder vorzulegen, beim Schulbesuch eine jährliche Bescheinigung. 

Natürlich muss er das neu beantragen.

Klar. Die Betroffenen bekommen es dann direkt. 

wohl kaum, Kindergeldberechtigt sind weiterhin die Eltern.

neu Beantragen, das Amt weiß es nicht das er noch in die Lehre ist/geht, dann läuft es bis zur Ausbildungsende automatisch weiter, ist nur die Frage wer hat den Antrag gestellt, normalerweise ein Elternteil, das sollte geklärt werden  

Sprich, er bekommt erst wieder etwas, wenn er sich gemeldet hat ?Vor seinem 18. kam kein Brief oder ähnliches, also glauben die jetzt, er habe keinen Anspruch.. habe ich das so richtig verstanden ;) ?

@christian98911

das Amt hat es nicht nötig sich um Weitere Leistungen (Kindergeld weiter Zahlung) zu Kümmern, bei Volljährigkeit wird es meistens Automatisch eingestellt, das muss jeder selbst machen, ob ihm was zu steht