Muss man Kennzeichen unerkenntlich machen auf Fotos?

6 Antworten

Laut Landgericht Kassel ist die Veröffentlichung von KFZ-Kennzeichen alleine kein Rechtsverstoß.
Zum Rechtsverstoß kommt es erst dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, z.B. dass ein Aufruf erfolgt, dieses Auto zu beschädigen oder wenn ohne Nachfrage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Zusammenhang zwischen Kennzeichen und Halter hergestellt werden kann.

Böse Buben können erst dann Mißbrauch betreiben, wenn sie gleichzeitig Kennzeichen und Daten des Halters kennen. Genau das muss verhindert werden. Daher ist es z.B. immer angebracht, wenn man auf einer persönlichen Seite, die Daten des Halters enthält, Kennzeichen zu verpixeln.

Um erst gar nicht in eine Grauzone zu kommen, verpixeln viele alle Kennzeichen, obs im konkreten Fall nun notwendig war oder nicht.

Die Unkenntlichmachung ist Pflicht, da es sich um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten handelt. Das sollte aber der Datenschutzbeauftragte der Feuerwehr sowieso wissen (und der ist gesetzlich vorgeschrieben). Unbedingt auspixeln, es droht hier sonst ggfs. ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das BDSG.

@rawierawie

a) Veraltet.

b) Selbst wenn es gem. BDSG nicht verboten ist, greift das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zumindest dahingehend, dass die Fahrzeuge Unbeteiligter nichts auf diesen Bildern zu suchen haben (u.a. ein Grund, weswegen die Zeitungen alles verpixeln, schon um keine Angriffsfläche für Klagen zu bieten), und

c) ist die Webseite einer Feuerwehr als öffentliche Körperschaft sogar ggfs. zusätzlich verpflichtet, keine Markenzeichen zu verwenden, weil man das als product placement auslegen könnte (Unterlassungsklage).

Es ist allen öffentlichen Diensten dringend anzuraten, im Zweifelsfall lieber mehr als weniger zu verpixeln. Darüberhinaus sollte sich der Webmaster im Klaren sein, dass er hier ggfs. persönlich unbeschränkt haftet.

@FordPrefect

Es ist nicht veraltet, ich habe auf die schnelle in der Tat nichts gefunden! Ich selbst poste im Internet Bilder und bei uns wurde das auch Diskutiert, bis sich ein Rechtsanwalt gemeldet hat und uns erklärt hat, dass das in Ordnung ist. Ich kann die keinen Link auf die Seite schicken, da die Seite von uns kostenpflichtig ist.

Kfz-Kennzeichen sind keine personenbezogenen Daten nach § 3 BDSG. So ein Urteil des AG Kassel aus dem Jahr 2013, Az. 435 C 584/13


Nichts desto trotz sollten Kfz-Kennzeichen Dritter immer verpixelt werden

um ganz sicher zu gehen, solltest Du die Kennzeichen verpixeln und auch Fremde Personen, die zufällig auf dem Bild drauf sind.

Würd ich auch so machen. Man kann nie wissen. Die Antwort im Link von rawierawie ist schön und gut, dennoch kann man nie wissen, was sonst auf einen zukommen kann.

Nein, Kennzeichen hast du nicht unkenntlich zu machen! 

Das Recht am eigenen Bild gilt nur, wenn du eine Person auf einem Foto drauf hast, du dieses Foto veröffentlichst und keine Einwilligung der Person dafür hast.

Die Presse macht es meist unkenntlich, damit Personen nicht falsch in einen Fall hineingeraten, nur weil Sie ihr Auto dort geparkt haben.

Die Presse verpixelt *alle* Kennzeichen. Warum wohl?

@FordPrefect

Nein, tut sie erstens nicht und zweitens gibt es zwar durchaus freiwillige Konventionen, das bei bestimmten Berichten wie zu Unfällen zu machen, es ist aber keine Pflicht.

Nein, Kennzeichen hast du nicht unkenntlich zu machen!

Diese Antwort ist FALSCH!

Grundsätzlich unterliegen persönliche Daten – zu denen aufgrund der Zuordnungsfunktion zum Fahrzeughalter auch das Autokennzeichen gehört – dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen.

Um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gemäß der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB anzunehmen, reicht es in der Regel nicht aus, wenn auf dem Bild lediglich das Auto mit erkennbarem Kennzeichen zu sehen ist, da es gewöhnlich einer Privatperson nicht möglich ist, anhand des Kennzeichens auch den entsprechenden Halter zu ermitteln. Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung begründen.

Ob jedoch bei einer Veröffentlichung des Kennzeichens im
Internet auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, muss aufgrund der Abwägung beiderseitiger Interessen immer im Einzelfall entschieden werden.

Ich nehme einmal folgenden Fall als Beispiel:

Du erzählst Deiner Frau, Du müsstest beruflich für ein paar Tage nach Warschau etc. verreisen. In Wirklichkeit machst Du mit Deiner Sekretärin einen entspannenden Trip nach Wien.

Aus irgendeinem Anlass wird Euer Hotel fotografiert, und blöderweise ist auf dem Hotelparkplatz auch Dein Auto mit Nummerntafel zu sehen.

Deine Frau sieht zufällig das Foto im Internet oder in einer Zeitung - und Deine Ehe ist einmal gewesen.

Damit ist klar, dass durch die Veröffentlichung des Kennzeichens Deine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.