Muss man in Deutschland bei einem Einkauf einen Kassenzettel bekommen?
Ist das eigentlich Pflicht, oder können dass die Händler selbst entscheiden ob sie eine Registrierkasse benutzen?
7 Antworten

Ein Kassenzettel ist nicht zwingend. Er erleicht aber Garantie- und Gewährleistungsansprüche (http://www.gutefrage.net/tipp/unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung), sowie den Nachweis, dass die Ware rechtmässig erworben wurde.
Bsp.: Auf dem Wochenmarkt bekommst Du überwiegend nur auf Wunsch einen Bon oder Quittung.

Leider wird in zunehmendem Maße kein Kassenbon mehr an Kassen ausgegeben, die Ausnahme ist das man ihn unaufgefordert bekommt, wenn man Glück hat wird man gefragt , ob man ihn haben möchte, man muß aber auch oft danach Fragen. Der Hintergrund ist meiner Meinung nach, daß Kunden die durch die Vielzahl von Tricksereien, wie z.B. bei Rxxl, dort wird der Preis X groß ausgezeichnet und in Kleinschrift kan man lesen bei "Abnahme von 5 Artikel". Oder ein anderes Beispiel bei Rxxe wo die Angebotspreise noch nicht an der Kasse aktualisier sind (amRegal schon), das passiert einem bei unserem Rxxe Markt oft, aber auch nur dort ... . Dies alles kann man natürlich ohne Bon nicht mehr nachvollziehen. Ich lasse mich auf so einfache Art und Weise nur ungern übervorteilen (man könnte auch verarxxxxn sagen). Dies kostet dann dummerweise an der Kasse ein mehr Zeitaufwand und natürlich bildet sich eine Schlange. Ich finde es deshalb für angebracht diese Tricksereien durch eine unaufgeforderte Bon Abgabe des Verkäufers gesetzlich zu regeln, so wie es in anderen EU Ländern auch gehandhabt wird. Es gibt noch sehr viel für den Verbraucherschtz zu tun.....

Eine Quittung steht Dir in jedem Fall zu. Wenn Du zum Beispiel für Deinen Arbeitgeber Dinge einkaufen musst, dann benötigst Du eine Qittung mit der augewiesenen Mehrwertsteuer. Ein Geschäft, dass nicht im Besitz einer bonfähigen Registrierkasse ist, wie ganz kleine Blumenläden z. B., haben zumindest einen Qittungsblock. Und auf Anfrage wird Dir auch eine entsprechende Quittung ausgestellt. LG TawaGirl

Eine Registrierkasse ist keine Pflicht für bestimmte Unternehmer, eine Rechnung kannst Du allerdings immer verlangen, wird aber in den meisten typischen Fällen (Gemüsestand, Imbiss) nicht ausgestellt.

In einem Geschäft mit Registrierkassen muß diese auch benutzt werden und Du kannst auf den Kassenzettel bestehen. (Manchmal ist es aber billiger, wenn Du es nicht machst. ;-))

Nein, meist die Hälfte.

oh, cool Kann ich mir eig. nicht vorstellen... Warum sollte das billiger sein? Wenn ich also einen pc für 1000€ kaufe, kostet er dann nur noch 500€?

Ich meine natürlich die Hälfte der 19%.

Aus diesem guten Grund sind andere Staaten schon weiter als Deutschland, wird dort ein Verbraucher mit Ware ohne Bon erwischt, triff es beide sehr hart.

Ich weiß nicht, ob man das als "weiter" bezeichnen sollte.

Weil der Händler zwar den Wareneinkauf absetzen wird (evtl.), aber den Verkauf bzw. den Gewinn nicht versteuert. Uns weil Herr Richter sich, genauso wenig wie der Händer, an Steuergesetze hält, ist das gar nicht cool.

In jedem Fall weiter, kommt natürlich immer auf die Sichtweise drauf an, wie man zu seinen Pflichten steht. Es gibt halt leider immer mehr Leute die nur Ihre Rechte einfordern, für die ist das weiter natürlich ein Rückschritt.

Ich halte mich schon daran, aber aus Vorsicht und nicht aus Überzeugung. - Ich verbitte mir Unterstellungen.
(Um das klar zu sagen: Selbstverständlich hat der Staat grundsätzlich das Recht, Steuern einzunehmen, aber das setzt auch gerechte Steuergesetze voraus.)

Das Argumunt höre ich so ca. 2 mal am Tag, wenn ich für meinen "Auftraggeber" unterwegs bin. Egentlich ist es gar kein Argument, sonder eine Ausrede um sein (eventuell) vorhandes gewissen zu beruhigen.

In DE gibt es nur den vollen USt-Satz (19 %) und den ermässigten (7 %). Eine halbe MwSt in Höhe von 9,5 % gibt es nicht.

Deswegen geht das auch nur ohne Registrierkasse. zwinker

Man muß hier unterscheiden:
Es ist selbstverständlich kein juristisches Argument, wenn es zu einem Verfahren kommt.
Es ist aber ein politisches Argument, das ich als Bürger in meinem Wahlverhalten berücksichtige.
Darüberhinaus - aber jetzt wird es zugegebenermaßen etwas diffus - ist es ein moralisches Argument dergestalt, daß ich jedenfalls niemanden wegen solcher Dinge denunzieren würde - was ich auch nicht muß; so weit sind wir noch nicht.

Es ist selbstverständlich kein juristisches Argument, wenn es zu einem Verfahren kommt. (Na das reicht doch, es ist strafbar)
Es ist aber ein politisches Argument, das ich als Bürger in meinem Wahlverhalten berücksichtige. (Wenn dann die Partei an der Reihe ist, die Steuerhinterziehung duldet oder erlaubt, dann paßt's ja, momentan sieht's aber nicht danach aus)
Darüberhinaus - aber jetzt wird es zugegebenermaßen etwas diffus - ist es ein moralisches Argument dergestalt, daß ich jedenfalls niemanden wegen solcher Dinge denunzieren würde - was ich auch nicht muß; so weit sind wir noch nicht. (Hoffentlich wird - in naher Zukúnft - nicht nur die Verjährungsfrist von 5 auf 10 erhöht, sondern Mitwisser und Täter auch härter bestraft)

Das nenne ich Büttelmentalität. - Es ist normalerweise nicht meine Art, in solcher Weise persönlich zu werden, aber auf die Unterstellung weiter ober mag das erlaubt sein.
Es geht im übrigen nicht darum, Steuerhinterziehung zu ermöglichen - das wäre absurd - sondern andere Steuerregelungen zu treffen. (Kirchhof hatte schon mal einen guten Ansatz, ist dann aber mit fragwürdigen Argumenten kaltgestellt worden.)

Für eine nicht finanzierbare Steuerregelung braucht man keine fragwürdigen Argumente, da reichen Fakten. Der gute Paul Kirchhof wird wohl als Steuerexperte bezeichnet bzw. trägt dies als "Berufsbezeichnung", aber Steuerexperte ist nun mal kein geschützer Begriff. Könnte mich auch als Steuerexperte bezeichnen, habe damit jeden Tag zu tun, ein sehr weitläufiger Begriff. Damals wollte einfach wieder einmal jemand was g'scheits sagen und das war Kirchhof.

DU schreibst von Fakten?
Das, was dann noch draufgesattelt werden sollte - und die Finanzierung problematisch machte, war nicht mehr Kirchhof. Darüberhinaus habe ich von einem ANSATZ geschrieben.
Na ja; ich bin kein Steuerrechtler, sondern ein normaler Jurist, aber das Rechtsverständnis der Finanzbehörden ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Besonders die rechtswidrigen - ja rechtswidrigen - Ermittlungsmethoden in jüngster Zeit.
Um auch das klarzustellen: Die Betroffenen sind mutmaßliche Straftäter, aber Staatsorgane haben sich in ihren Ermittlungen an das Recht zu halten.
Aha, und wieso ist es billiger? Nicht zufällig um 19% oder?