Muss man in der Wohlverhaltensphase Sonderzahlungen (bzw.Aktiengeld) vom Arbeitgeber dem Insolvenzverwalter auf das Treuhandkonto überweisen?
Hallo, seit Februar diesen Jahres bin ich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich jedes Jahr Aktien, statt Urlaubsgeld. Bisher hatte ich die Aktien direkt verkauft und das Geld an meinen Insolvenzverwalter unaufgefordert überwiesen. So wollte er es. Jetzt habe ich von einem Kollegen erfahren, dass man in der Wohlverhaltensphase alle Sonderzahlungen vom Arbeitgeber, sowie das Aktiengeld vom Arbeitgeber für sich behalten darf. Man brauch nichts mehr an den Insolvenzverwalter überweisen, das wäre nur während der Privatinsolvenz so, meinte er.
Stimmt das?
Kann mir da auch nichts passieren wenn ich das Aktiengeld nicht überweise? Mein Insolvenzverwalter ist nicht besonders gesprächig. Er hat nur damals gesagt dass ich alles was ich extra bekomme sofort überweisen muss auf das Treuhandkonto, sonst klappt das nicht mit der Privatinsolvenz und ich habe alle Schulden wieder.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
3 Antworten
Warum fragst du nicht deinen insolvenzberater?
Denn wenn Du es abgeben musst, willst du Dich in der „wohlverhaltensphase“ doch nicht einer Unterschlagung strafbar machen?
Das deine ganze Insolvenz davon abhängig ist, sollte dir klar sein!
Also frag deinen Insolvenzberater - vielleicht darfst du es ja sogar (teilweise) behalten!
Ansonsten bin ich da voll bei User Altenberger:
Denk mal an die Leute die wegen deiner Insolvenz unverschuldet auf viel Geld verzichten müssen!
Schon mal an die Leute gedacht denen du das Geld schuldest??
Nstürlich ist urlaubsgeld pfändbar!
Alles oberhalb 1130€ kann gepfändet werden
Die Frage ist nur: wie funktioniert das in der wohlverhaltensphase?
Das kann dir dein insolvenzverwalter sagen!
Urlaubsgeld ist nicht Pfändbar!
Danke für die Antwort, aber leider hilft mir die Antwort nicht viel.
Mein Insolvenzverwalter gibt mir keine Antworten, weil wie oben geschrieben, ist er nicht besonders gesprächig.
Ich hoffe es meldet sich noch jemand der/die Ahnung von der Wohlverhaltensphase hat.
Vielen Dank
Dein Kommentar bringt mir keine Antwort.
Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, ich bekomme Aktien statt Urlaubsgeld. Somit steht es mir zu. Die Aktien sind sogar noch viel weniger wert als Urlaubsgeld.