Muss man in der Aubildung als minderjähriger die minusstunden abarbeiten wenn dann die arbeitszeit mehr als 8h beträgt?

2 Antworten

Für Jugendliche bis 18 Jahre gilt die Obergrenze von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag. Allerdings dürfen an einzelnenTagen auch 8 1/2 Stunden gearbeitet werden, wenn insgesamt die Grenze von 40Stunden nicht überschritten wird.

Arbeitszeit täglich und wöchentlich
(§ 8 JArbSchG)

Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Sie dürfen an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, aber nur, wenn sie an einem anderen Tag der Woche entsprechend weniger arbeiten.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden, das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Im Arbeitsvertrag darf bei Minderjährigen, die Vollzeit arbeiten, also maximal eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vermerkt werden. Wenn dort weniger steht, gilt laut Günstigkeitsprinzip die Regelung des Ausbildungsvertrages.

Er soll sich an den Betriebsrat wenden. Entweder Vertrag ändern oder an 2 Tagen 8,5 arbeiten, allerdings unter Aufsicht, das heißt ja die anderen müssen auch länger bleiben ?

Der Betrieb hat leider keinen Betriebsrat an den er sich wenden könnte. 

@SphiineX

Ab zur IHK, die helfen bei sowas