Muß man immer seinen Personalausweis dabei haben?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht !

Hilfsreichste Antwort>

Frage mich, wie eine Antwort hilfreich sein kann, die die Frage garnicht beantwortet.

Wäre die Frage gewesen, ob man einen Ausweis besitzen muss, wäre die Antwort richtig, aber die Frage lautete ja, ob man seinen Ausweis immer bei sich führen muss und die Antwort sagt da drüber nichts aus.

Die Antwort sugeriert sogar, dass die Ausweispflich bedeutet, dass man seinen Ausweis immer bei sich führen muss, dem ist aber nicht so

Die Ausweispflicht und die Pflicht zum Mitführen eines Personalausweises sind zwei Paar Schuhe. Es gibt in Deutschland keine Pflicht zum Mitführen des Personalausweises. https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz Die Ausweispflicht bedeutet grob, dass man verpflichtet ist, einen gültigen Ausweis zu besitzen und den auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen.

Ja bei Verkehrskontrolle, Unfällen oder sonstiges musst Du Dich ausweisen. Du bist verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen. Aber wenn man ihn mal vergisst und kontrolliert wird, sind die Herren meistens so nett und man kann den Personalausweis nachreichen oder man wird direkt nach Hause chauffiert um ihn dann zu zeigen.

Du bist verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen

Wo steht genau, in welcher Vorschrift, dass man ihn mitführen muß?

@Cranberry42

Nirgends, weil es nicht so ist. In Deutschland gibt es keine Pflicht zum Mitführen des Personalausweises.

@Kiondra

dann hat sich also der User Annette27 getäuscht?

@Cranberry42

Du hast recht, man muss einen Personalausweis besitzen, ist aber nicht verpflichtet einen mitzuführen. Mir hat allerdings mal ein Polizeibeamter gesagt, dass ich einen Ausweis mitführen muss, wenn ich Auto fahre.

@annette27

Der User Annette27 hat sich getäuscht - hoffe, dass ich jetzt nicht gevierteilt, verbrannt oder durch's Dorf gehetzt werde :-)

@Cranberry42

Du bist verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen

Das ist wie gesagt nicht richtig: Du musst einen Personalausweis und/oder einen Pass) besitzen, aber es besteht keine Mitführungspflicht!

Eine Mitführungspflicht steht nicht im Gesetz, ergo existiert sie auch nicht.

Alles andere wurde schon geschrieben.

Du bist verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen

Annette, es stimmt nicht !

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht. Jedoch keine Mitführungspflicht. Wenn du deinen Ausweis zu Hause lässt, ist das kein Problem. Solltest du ihn, z.B. bei einer Kontrolle benötigen, reicht die Angabe deiner Daten. Du musst den Ausweiß dann nachreichen.

Hallo Cranberry4,

auschlaggebend ist der folgende Paragraph:


§ 1 Personalausweisgesetz - Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.


Der Paragraph 1 sagt aus, dass Du zwar einen Personalausweis besitzen musst, aber es gibt kein Gesetz was Dir vorschreibt, dass Du Ausweis oder sonst einen Pass mit Dir führen musst. Ausnahme ist natürlich, wenn Du die Grenze zum Ausland übertrittst.

Jetzt kommt das große ABER

Wenn Dich jetzt die Polizei oder eine andere zuständige Person irgendwo kontrolliert und Du Deinen Ausweis oder Pass nicht mit dabei hast, kostet Dich das ganze weder ein Verwarnungsgeld, noch ein Bußgeld noch sonst eine Geldstrafe.

Das bedeutet aber nicht, dass es sinnvoll ist den Ausweis Zuhause zu lassen.

Wenn Dich z.B. die Polizei anhält, weil Du eine Ordnungswidrigkeit, egal wie klein (nehmen wir mal an Du schmeißt Deinen Müll achtlos in die Gegend) diese auch immer sein mag, dann ist die Polizei berechtigt Deine Personalien festzustellen.

Die Polizei kann Deine Personalien aber nur Anhand von amtlichen Ausweispapieren feststellen. Hast Du jetzt keine Amtlichen Ausweispapiere bei Dir, kann das für Dich bedeuten, dass Dich die Polizei mit zur Dienststelle nimmt um dort Deine Identität festzustellen. Das kann soweit gehen, dass Du irgendjemand anrufen musst, der Dir Deinen Ausweis auf das Revier bringt.

Gibt zwar hier immer einige Spezialisten, die meinen, es reicht wenn Du dem Polizisten Deine Personalien nennst, dem ist aber nicht so.

Wie gesagt, es kostet Dich weder ein Verwarnungsgeld, noch ein Bußgeld noch sonst eine Geldstrafe, aber es kann Dich viel Zeit und viel Unannehmlichkeiten kosten, wenn die Polizei aus berechtigten Grund Deine Personalien feststellen will.

Du brauchst ja nicht einmal selber was gemacht haben. Langt ja schon, dass Du als Zeuge eine Straftat gesehen hast und die Polizei deshalb Deine Personalien feststellen will.

Die Rechtsgrundlage für die Feststellung der Identität bei Straftaten richtet sich nach folgenden Paragraph. Den Teil der Dir zeigt, dass auch die Identität bei Jemanden der nur Zeuge ist festgestellt werden kann, habe ich Dir fett da gestellt.


§ 163b StPO (Feststellung der Identität)

(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist; § 69 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Art dürfen nicht getroffen werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen; Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Art dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen Person getroffen werden.


Um das Ganze nochmal zusammen zu fassen. Es kostet Dich egal was Du angestellt hast kein Geld, wenn Du ohne Ausweis angetroffen wirst, kann aber dennoch unangenehme und zeitraubende Konsequenten haben.

Ich würde den Ausweis dementsprechend also immer bei mir führen um diesen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.

Schöne Grüße
TheGrow

lange aber gute anwort DH Hilfreichste Antwort