Muss man Halbwaisenrente zurückzahlen?

3 Antworten

Nein, den Anspruch auf Halbwaisenrente hast Du, weil Dein verstorbener Elternteil in die Rentenkasse eingezahlt hat. Das kann nicht wegfallen, weil Du Geld gewinnst und Du kriegst es solange, wie Du minderjährig bist und als junger Erwachsener weiterhin unter bestimmten Bedingungen (noch in Ausbildung). Einkünfte etwa aus einer Ausbildung bezieht die Rentenversicherung frühestens ab dem 18. Lebensjahr in ihre Berechnungen ein. Einkommen, die für die Höhe der Halbwaisenrente keine Rolle spielen, sind das Kindergeld, Bafög, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe sowie Eltern- und Wohngeld.

Der Rentenversicherung ist ein Geldgewinn egal. Es hat keinen Einfluss auf den Rentenanspruch und auch NICHT auf die Höhe. Die Waisenrente wird auch bei 1 Million Gewinn weiter bezahlt. Die Zinsen aus dem Gewinn sind ebenfalls egal, da ab 1.7.2015 die Einkommensanrechnung auf die Waisenrente wegfällt.

Zurückfordern für Zeiten vor dem Gewinn eher weniger,aber ab da wird nichts mehr gezahlt.