Muss man Einnahmen unter 450€ anmelden?

8 Antworten

Bei Gewinnerzielungsabsicht muss ein Gewerbe angemeldet werden. Kommt auf deine anderen Einkünfte an. Aus allen wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und Steuer dann lt. Tabelle. Und wie ist das mit der Krankenversicherung? Die Einkünfte sind sicher ganz nett, aber nicht dauerhaft sicher und durch die anderen Kosten (Steuererklärung, Gebühren usw.) kann das schnell ins Minus gehen d.h. überlege gut ob es sich rentiert und ob es die Bürokratie (Ämter) Wert ist.

Hi xDieLegende,

dies erledigt dein Arbeitgeber für dich!

Sollte dein Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichten, dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Gruß siola55

Welcher AG ? In der Frage lese ich nichts von AG, sondern nur von Einnahmen und die kann jede Person haben.

Der Gute Mann kann ja auch ganz normaler AN sein und da müsste er diese sehr wohl in seiner Lohnsteuererklärung angeben.

Oder Empfänger von Sozialleistungen.

@OlafausNRW

Er ist doch z.B. als Übungsleiter tätig...

Solch eine Nebentätigkeit kann auch mit einem Minijob bis 450€ kombiniert werden. Eine Kombination aus Hauptberuf, 450€-Minijob und Nebentätigkeit ist ebenfalls möglich.

@siola55

nö....er ist gewerblich tätig siehe seine Antwort weiter unten.

Nur weil jemand 450 € schreibt hat das noch lange nix mit Minijob oder ähnliches zu tun :-)

@OlafausNRW

Dann hast du meinen o.g. Satz noch nicht verstanden: Nebentätikeit z.B. als Gewerbe im Nebenerwerb

@siola55

Warum gestehst du nicht einfach ein, das deine erste Antwort falsch war, weil sie einfach ohne ausreichende Datengrudnlage erfolgte ?

@OlafausNRW

Soll ich denn den Satz nochmals wiederholen???

Aus selbstständiger Arbeit erzieltes Einkommen - heißt Du musst ein Gewerbe anmelden. Das hat nichts mit einem Minijob gemein, bei welchem ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge an die Knappschaft abführt und eine pauschalierte Lohnsteuer an Finanzamt.

Es geht um Aufträge (als Videocutter). Dabei wird es sich max. zwischen 50-100 € handeln.

Schwierig, es ist die Frage ob man den Videoschnitt als künstlerische Nebentätigkeit ansehen kann, was bedeutet dass es bis 2400€ im Jahr steuerfrei ist. (ESTG §3 26.). Frag mal beim Finanzamt nach.

Anmelden ja,versteuern nein...Anmelden muss dich dein Arbeitgeber oder wenn selbstständig du selbst...das geschieht bei der Minijobzentrale

Es geht um Aufträge (als Videocutter). Dabei wird es sich max. zwischen 50-100 € handeln. Muss ich sowas anmelden?

@xDieLegende

ja und nein... wenn es nur ab und an so ist nicht,ist es regelmäßig dann ja

@elflein72

Was definiert man unter regelmäßig? Feste Termine und Anzahl an geschnittenen Videos gibt es nicht.

@xDieLegende

regelmäßig bedeutet monatlich widerkehrend... also du hast jeden Monat Einnahmen...das musst du ein gewerbe anmelden,egal wie hoch deine Einnahmen sind...

@xDieLegende

Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?

Falls nein, mußt du zumindest ein Gewerbe im Nebenerwerb bei deiner Stadt anmelden!