Muss man einen Steuerklassenwechsel dem Arbeitgeber mitteilen?

7 Antworten

Hallo Wiraffenas,

die Frage ist gut und berechtigt:

Seit dem 1.1.2013 wird der Lohnsteuerabzug verpflichtend mit der elektronischen Lohnsteuerkarte durchgeführt (ELStAM-Verfahren). Als Arbeitgeber erhalten Sie die Daten für den Lohnsteuerabzug jedes Arbeitnehmers künftig als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Die von Ihnen ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung geht ebenfalls auf elektronischem Weg ans Finanzamt. 

Grundsätzlich darf eine Änderung der Steuerklasse nur einmal im Jahr erfolgen. Achten Sie darauf, dass dies spätestens bis zum 30. November des betreffenden Jahres erfolgt ist.

Die Besteuerungsmerkmale der Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber für die Lohnabrechnungen benötigt, insbesondere

  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Freibeträge
  • Kirchensteuerabzugsmerkmale

werden dem Arbeitgeber von der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Veränderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dem Arbeitgeber mittels Änderungslisten durch die Finanzverwaltung elektronisch mitgeteilt.

Insofern würde ich die Daten bei der Finanzverwaltung ändern und dem Arbeitgeber dies vorsorglich und proaktiv mitteilen:

https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(privatpersonen)

Viele Grüße von dem Steuerberater aus Frankfurt

Michael

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Seit ELSTAM (elektronisches Verfahren) gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr, das Finanzamt meldet dem Arbeitgeber elektronisch etwaige Änderungen.

http://www.elstam-info.de/

Beim Finanzamt umschreiben lassen und das dann dem Arbeitgeber vorlegen, bei mir ging das auch telefonisch.

Ja, unbedingt. Der Arbeitgeber zahlt entsprechend deiner Steuerklasse dein Lohn / Gehalt.

Ja würde ich machen, der berechnet danach die abzüge