Muss man einen Grund nennen (Arbeitsamt)?

7 Antworten

Deine Frage wurde größtenteils bereits beantwortet - ich möchte dir nur eine kleine Illusion nehmen: sage nicht Arbeits"amt", denn weder handelt es sich bei der Arge/Agentur für Arbeit, noch bei irgendwelchen Jobcentren um Ämter auch wenn diese gern so tun, als seien sie bemächtigt, wie Ämter/Beamte zu handeln.

Es sind Agenturen.

Hast Du schon mal Beamte in Agenturen erlebt ?

JA bei der Arbeitsagentur ! Das Amt wurde aus phonetischen Gründen in Agentur umbenannt, an der Bemächtigung hat sich nichts geändert !

Ob Du nun den Grund nennst oder nicht - bei einer Eigenkündigung ohne triftigen Grund bzw. einer selbstverschuldeten Kündigung erhältst Du eine 12-wöchige Arbeitslosengeldsperre.

Du  hast selbst gekündigt und bekommst eine 3-monatige Sperre. Den Grund mußt du nicht nennen. Beachte bitte, dass du während der Sperrzeit deine Krankenversicherung selbst bezahlen mußt.


wenn du selber kündigst, bekommst du eine sperre von drei monaten.

Nein bist du nicht verpflichtet