Muss man eine Vorstrafe erwaehne, wenn man einen Job moechte?

8 Antworten

Beantrage doch für Dich selbst mal ein Führungszeugnis und schaue, was dort drinsteht. Wenn der Arbeitgeber fragt, mußt Du auch antworten. Denn wenn es ihn interessiert, verlangt er sowieso die Vorlage des Führungszeugnisses.

Man muss nur dann korrekt antworten, wenn der Arbeitgeber im konkreten Fall auch ein Recht darauf hat zu Fragen. Er darf nämlich nicht nach allen Vorstrafen fragen, sondern nur nach solchen, die relevant für das jeweilige Arbeitsverhältnis sind.

@uni1234

Ich muß aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig ein Führungszeugnis vorlegen. Eine Vorstrafe aufgrund eines Verkehrsdeliktes beispielsweise hätte jetzt keinen Einfluß auf meine Eignung, aber sie wäre natürlich im Führungszeignis vermerkt. Dann wäre es blöd, wenn ich meinem Arbeitgeber erzählen würde, ich wäre nicht vorbestraft und würde ihm dann kurz darauf den amtlichen Beweis liefern, daß ich geflunkert hätte. Da sollte man meines Erachtens schon im Sinne der "guten Chemie" besser offen mit umgehen. Lieber einen früheren Fehler eingestehen als zusätzlich noch den zweiten Fehler zu begehen, den ersten vertuschen zu wollen.

Viele Unternehmen verlangen ein Führungszeugnis von dir, wo deine Vorstrafen aufgelistet sind. Wenn sie nicht explizit danach fragen, würde ich es auch nicht erwähnen.

Zunächst einmal hängt das davon ab, ob man überhaupt "vorbestraft" ist. In das Führungszeugnis werden nämlich nicht alle Strafen aufgenommen. Nicht aufgenommen werden nämlich insbesondere Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen sowie Gefängnisstrafen von bis zu 3 Monaten (siehe § 32 BZRG, auch für weitere Ausnahmen). Erst bei einer Strafe die darüber hinausgeht, gilt man als vorbestraft.

Doch auch eine Vorbestrafung muss man nicht zwingend angeben. Der Arbeitgeber darf nämlich nur nach solchen Vorstrafen fragen, die einen Bezug zu der konkreten Tätigkeit haben. Wenn man z.B. bei Lidl an der Kasse arbeitet dürfte es egal sein, wenn man mal wegen Alkohol am Steuer verurteilt wurde.

Eine genaue Beantwortung der Frage ist daher stark einzelfallabhängig, sodass weitere Infos von Dir sicherlich hilfreich wären!

Kommt darauf an ob deine Vorstrafe in dein Führungszeugnis eingetragen wurde oder nicht. 

Wurde sie eingetragen, musst du dies auf direkte Frage hin auch zugeben, sonst hast du eine Falschangabe gemacht welche zur Kündigung führen kann.

Sofern der Arbeitgeber von dir ein Polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden die Straftaten offen gelegt. Wenn er keins verlangt, dann hast du nochmal Glück gehabt.

Grüße