Muss man eine Nutzungsänderung beantragen, wenn man aus einer bereits genehmigten Gastronomie ein Textil- oder Lebensmittelgeschäft machen möchte?

2 Antworten

Aber klar musst du eine Nutzungsänderung machen. Denn das sind 2 völlig unterschiedliche Gewerbebereiche.

Das Eine ist Einzelhandel und das Andere Gastronomie. Da brauchst du eine Nutzungsänderung.