Muss man Eigentum (Haus) verkaufen bevor man Hartz 4 bekommt?
Eine Freundin hatte letztens mit einem Leergutsammler gesprochen, der so sein Leid begründet hatte. Ich würde gern wissen ob es wirklich so in Deutschland geregelt ist. Danke im Voraus. LG :)
5 Antworten
Wenn das Haus abgezahlt ist,also es nicht verkauft werden muss,weil man die Raten nicht mehr zahlen kann,dann muss es selbst nicht verkauft werden,wenn es nicht angemessen groß sein würde,dann besteht immer noch die Möglichkeit,ein Zimmer oder mehr zu vermieten !
Würde ein Haus angenommen 130 qm haben,dann würde dies bei 3 - 4 Personen als angemessen gelten,bei 1 Person ca. 90 qm und bei einer Eigentumswohnung ca. 80 qm für 1 Person und jede weitere noch mal 15 qm dazu.
Selbst wenn man sein unangemessenes Haus oder Eigentumswohnung verkaufen würde,kann man sich vom Erlös erst einmal ein angemessenes Haus oder Eigentumswohnung kaufen,weil man schon vorher im Besitz einer war und es sich hier dann um eine Vermögensumwandlung handeln würde.
Nur wenn man danach einen Gewinn erzielen würde und man damit sein Schonvermögen von min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € überschreiten würde,dürfte das auf den Bedarf angerechnet werden.
Im schlimmsten Fall könnte es dann zu einem Leistungsausschluss kommen,bis man den Überschuss pflichtbewusst für seinen Bedarf verbraucht hätte,danach stünde einem ganz normal ALG - 2 zu.
Wenn das Haus eine angemessen Größe zum alleinigen Bewohnen hat, muss es nicht verkauft werden. Praktisches Beispiel: Hausgröße 100 qm/2-4 Personen muss nicht verkauft werden. Anderes Beispiel: Hausgröße 200 qm/eine Person ist überdimensioniert und muss verkauft werden.
Er (oder Du) muss von dem Geld leben.
Oke Dankeschön :) Aber es geht nicht um mich haha, möchte bloß nachvollziehen können warum manche Menschen in Deutschland in Mülltonnen greifen müssen.
Sorry; aber wer ein Wohnhaus verkaufen muss, muss nicht in die Mülltonne greifen. Das sind andere Menschen. Wer sich allerdings weigert, sein Haus zu verkaufen, bekommt kein Hartz 4. Dann kann das mit der Mülltonne eintreten. Leider werden hier oft nur unvollständige Geschichten erzählt
Er hatte es glaube ich geerbt und weigert sich zu verkaufen. Aber wie auch immer hat mich eher für den rechtlichen Hintergrund interessiert. :)
Mit dem Weigern habe ich doch richtig getippt.....Ich habe 30 Jahre lang im Sozialamt gearbeitet und kenne die Probleme. Das mit den Häusern ist zwar oft ärgerlich; aber es hat schon seine Berechtigung. Übrigens: Wenn für solche Häuser nicht verkauft werden müssten und irgendwann keine Erben vorhanden sind, fällt das Eigentum an das jeweilige Bundesland; nicht an die Agentur für Arbeit, die jahrelang bezahlt hat. Das ist aber nur eine Kurzfassung.
Ja jedoch muss ich sagen habe ich da kein wirkliches Mitleid. Natürlich ist es nicht schön sein Elternhaus zu verkaufen, kann ich gut nachvollziehen aber wenn es finanziell nicht anders geht. Es ist seine eigene Entscheidung und es gäbe eine Ausweg, den er aber nicht möchte. Aber ich dachte das ist im Großen und ganzen am Ende die gleich "Kasse". Nämlich die vom Staat. Liege ich da falsch?
Da liegst Du falsch. Die Bundesagentur für Arbeit wird aus Versicherungsbeiträgen (ALG I) und aus Bundesmitteln (ALG II/Hartz IV) finanziert. Erbe von Eigentum, wenn es keine Erbberechtigten gibt, ist das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Es könnte also sein, dass 10 Jahre lang ALG II aus Bundesmitteln gezahlt wird und Hessen, Bayern oder Niedersachsen ein Haus im Wert von 500.000 € erben würden; und davon würde das Jobcenter keinen Cent sehen.
Oke also ist es rein rechtlich zwar falsch aber volkswirtschaftlich gesehen macht es keinen Unterschied.
blödsinn! nur barvermögen oder bankguthaben wird angerechnet.
ist das haus aber noch nicht abbezahlt, wird es sowieso verkauft, weil die bank das irgendwann als zwangsversteigergerung wegen zahlungsunfähigkeit macht.
Ja, das ist so (mit ganz wenigen Ausnahmen, nämlich dann, wenn die Immobilie wenig wert ist und gleichzeitig eine Mietwohnung teuer).
Ja dann ist doch alles geklärt, wer 30 Jahre den Höchstbeitrag in die Arbeitslosenvericherung eingezahlt hat, darüber hinaus nahezu 700.000€ Steuern entricht, für die Altersversorge gesorgt hat, der muss dann bei Eintritt des Versicherungsfalles alles verkaufen und in die Altersarmut gehen. Für die dann wiederum der Staat aufkommt. Geniale Lösung, ein Hoch auf unseren Sozialtstaat, sagen natürlich aus voller Überzeugung die Schmarotzer, egal ob Deutsche oder Migranten
Ich hätte da noch eine Frage dazu. Angenommen das Haus ist zu Groß für ihn alleine und er verkauft es auch. Muss er dann solange von dem Verkaufserlös Leben bis es alle ist oder bekommt er dann zusätzlich Hartz 4?