Muss man die Steuererklärung Privat und Nebengewerblich trennen?

3 Antworten

In der Einkommensteuererklärung gibst du dein gesamtes in dem Jahr erzieltes Einkommen - also aus dem Angestelltenverhältnis + das Nebengewerbe - an.

Für die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit füllst du die Anlage N aus.

Bei den gewerblichen Einkünften wird der Gewinn versteuert. Gewinn = Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Für die Gewinnermittlung steht die Anlage EÜR zur Verfügung. Den dort resultierenden Gewinn überträgst du in die Anlage G. Eine elektronische Übermittlung ist aufgrund der gewerblichen Einkünfte zwingend vorgeschrieben.

Des Weiteren solltest du noch die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen, das geschieht aber z.T. automatisch, je nachdem welches Programm du nutzt.

Sehr ausführlich und verständlich erklärt! Das wollte ich wissen, vielen Dank! :)

Eine Person hat nur ein Einkommen. Dies kann aus mehreren Einkunftsarten zusammengesetzt sein.

Bei dir wären das Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die kommen in eine Erklärung (Anlage N und G+EÜR).

Für das Gewerbe sind aber wahrscheinlich Umsatz- und Gewerbesteuererklärung anzufertigen, ergo gönn dir einen Steuerberater.

Nein. Du hast ja mehrere Anlagen bei der Steuererklärung. Aber es nur eine Steuererklärung, da es nur ein Einkommen (gleichwohl aus verschiedenen Einkunftsarten bestehend) ist.