Muss man die Polizei reinlassen oder kann die draußen bleiben?

15 Antworten

Nein, die Polizei kann nicht einfach in eine Wohnung eindringen und man muss sie auch nicht rein lassen, so lange sie keinen richterlichen Beschluss dazu hat.

Nein nur mit einer richterlichen erlaubniss und die bekommt man nicht so einfach. was aber auch in dem fall egal is da die staatsanwaltschaft es auch anders beweisen kann. wenn sie ohne erlaubniss dein haus betreten würden wäre dass hausfriedensbruch und somit strafbar.

in deutschland ist es so das du nur einen einzigen menschen in deine wohnung lassen musst und das sogar laut gesetz und das ist der schongsteinfeger ist das nicht seltsam aber wahr

Grundsatz: Es bedarf für eine Wohnungsdurchsuchung eines Gerichtsbeschlusses.

Ausnahme: Die Beamten befürchten, dass ohne sofortiges Betreten der Wohnung der Ermittlungszweck gefährdet wird. Dann können die Damen und Herren aufgrund "Gefahr im Verzug" auch ohne Beschluss die Wohnung betreten. Jeder der hier etwas anderes behauptet, übersieht die eindeutige Regelung des § 105 StPO.

benutzer73  27.03.2014, 03:05

Frage: Geht es bei GiV wirklich nur ausschliesslich um den Ermittlungserfolg?

Mein Nachbar kletterte letztes Jahr auf meinen und stach mit einem Messer nach mir. Daraufhin kam die Polizei und nahm ihn mit. Nun versucht dieser Nachbar sich zu "rächen": Er ruft alle paar Wochen die Polizei an und teilt dieser (vermutlich) mit, dass ich ihn angegriffen oder bedroht habe (ob mit oder ohne waffe, keine Ahnung). In der Folge rückt die Polizei jedes mal aus und klopft bei mir energisch an die Türe (steht dabei ausserhalb des Türgucklochsichtbereichs) und wenn ich die Türe aufmache, schreien sie martialisch dass sie meine Hände sehen wollen. Danach kommen sie herein, Hand stets an der Waffe, einer redet mit mir, einer ist dabei, einer schaut sich frech in der Wohnung um. Nach fünf bis zehn Minuten gehen sie dann wieder, wenn sie merken dass sie vermutlich vom Nachbarn vorgeführt worden sind. Und so geht das Monat für Monat, tags oder nachts, egal, die kommen immer völlig überraschend, und obwohl sie dann wieder abziehen, verursachen bei mir natürlich Stress. So sieht der Terror durch meinen Nachbarn aus.

Die Polizei kommt nicht, um Beweismittel zu sichern, sondern wegen einer angeblichen laufenden, oder vor kurzem stattgefundenen, Bedrohung.

Bedeuted Ihre Antwort, dass ich in Zukunft der Polizei den Eintritt verweigern kann?

Besten Dank für eine kompetente Antwort.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist unantastbar. Polizisten dürfen da ohne Deine Einwilligung ebenso wenig rein wie fremde Menschen oder die GEZ ! Es sei denn, die Polizei hat einen richterlichen Beschluss oder Gefahr ist in Verzug (weil in Deiner Wohnung ein Mensch vor Schmerzen schreit, um Hilfe ruft oder es brennt...).

TobiSN  03.09.2009, 23:15

§13 GG gelesen oder erfahrung? ;)

Candlejack  03.09.2009, 23:42
@TobiSN

weder noch ;-) damit kommst du in berührung, wenn du dich beruflich mit anwälten und rechtsschutz beschäftigst. hab nebenbei noch einen freund, der sich hobbymäßig mit der frage beschäftigt, was unsere rechte sind und was wir uns wirklich gefallen lassen müssen und der neue erkenntnisse sehr gern mit mir teilt.