Muss man die Musik bei einer verkehrskontrolle ausschalten?
Ist es rechtlich bedenklich wenn man dazu aufgefordert wird die Musik auszuschalten und dies nicht tut bzw verweigert? Muss ja nicht laut sein
17 Antworten
Müssen sicher nicht. Leise drehen- ja.
Ich fahre jeden Tag 1-2 Mal über eine Schengen-Grenze. Rein nach Deutschland und rein nach Österreich wird kontrolliert. Ich schalte schon vor der Kontrolle das Radio aus, nehme mein Kappi (soweit ich eines auf habe) ab, setze die Sonnenbrille ab und lasse die Scheibe herunter. Dann erfolgt ein freundlicher Gruß und zu 90% der Fälle schaut sich niemand mehr meine Papiere an.
Wie man in den Wald schreit.... Ein Polizist hat einen Auftrag. Den erfüllt er. Man sollte ihm das nicht schwerer machen, als es so schon ist. So eine Kleinigkeit rechtlich hinterfragen zu wollen, ist für mich schon grenzwertig.
Bei früheren Zutrittskontrollen habe ich mir bei Fahrern, deren Bassboxen den Boden vibrieren ließen, Zeit genommen. Und den Lärm ausschalten mussten sie irgendwann dann doch.
Bei einer Polizeikontrolle kann der kontrollierende Beamte verlangen, das alles, was seine Maßnahme stören kann, unterlassen wird. Dazu gehört auch das Abspielen von Musik und sogar das telefonieren. Er kann dich ein bis zweimal auffordern und solltest Du das nicht tun, seine Anweisung mit Zwang durchsetzen. Begründung findet man in § 36 Abs. 1 StVO, welche immer wieder zu Gunsten der Polizeibeamten ausgelegt werden kann
Nach der Kontrolle hast Du das Recht, diese Anweisung auf rechtliche Richtigkeit überprüfen zu lassen und dich beschweren. Aber wie gesagt erst nach der Kontrolle.
Im Übrigen schafft man sich mit seiner Weigerung keine Freunde. Eine normale Kontrolle eines Fahrers und seines Fahrzeuges kann man schön lange ausdehnen.Man überprüft erst einmal die Wohnanschrift mit der EMA-Datei, der Führerschein wird über Funk überprüft. Die Fahrzeugdaten werden überprüft. Alles immer nacheinander über Funk. Das dauert erst einmal. Dann wird das Fahrzeug auf Mängel überprüft, Das Warndreieck muss vorgezeigt werden, die Warnweste und dann auch noch der Verbandskasten. Hier wird dann auch gleich mit geprüft ob der nicht abgelaufen ist (Wer schaut schon regelmäßig nach ob der abgelaufen ist ?). Und bei dieser Kontrolle ist man dann übergenau. Und findet man da nichts, wird dann noch ein Alkohol-Atemtest gemacht ( der bloße Verdacht des Beamten reicht schon aus) weigerst Du dich geht es ab zur Blutprobe. Ein Drogenschnelltest kann man dann auch noch auf Verdacht machen.......
Du siehst also, sich mit der Polizei anlegen bring, außer jede Menge Stress und Ärger, nichts. Auch wenn sich im nach hinein vielleicht raus stellt das das andere vielleicht nicht ganz rechtmäßig gewesen ist, den Ärger hast du erst einmal.
Und der Polizeibeamte lacht sich eins, denn er hat Dir gezeigt, wer bei einer Kontrolle der Chef ist !!
Ist es das Wert, die Bitte des Beamten auf abschalten des Radios zu verweigern ??
Es reicht der bloße Verdacht des Beamten aus für einen Alkoholtest. Wird der verweigert, weil zuerst ist es ja ein freiwilliger Test, dann geht es ab zur Blutprobe. Auch hier reicht es für den Richter oder Staatsanwalt aus, das die Beamten den Verdacht haben und der Beschuldigte einen freiwilligen Test verweigert hat. Ich kennen keinen Staatsanwalt oder Richter in Deutschland der auf Grund dieser Tatsachen eine Blutprobe verweigern würde.
Es gibt immer wieder Deppen, die meinen, bei einer Polizeikontrolle dem Beamten "es mal richtig zu geben" um dann auf solch bescheuerte Ideen zu kommen, wie das Autoradio laut laufen zu lassen.
Solche Leute lässt man auflaufen. Ganz einfach.
Ist das Radio an, wird der Beamte schwerhörig. D.h. er fragt was, versteht die Antwort aber nicht, weil Radio an. Wenn der Betroffene nun noch die Kurve kriegen will, macht er schleunigst sein Radio aus. Wenn nicht - spätestens nach der dritten nicht verstandenen Antwort hört der Spaß auf. Türe auf und Typ auf den Boden. Dann setzt man die Kontrolle halt mit unmittelbarem Zwang durch. Tut weh.
Hallo Graupelz3591,
deine Behauptungen sind komplett falsch und irreführend!!!
Ein Alkohol-Atemtest kann verweigert werden, genauso wie ein Drogenschnelltest. Beide Maßnahmen fallen nämlich unter das "Schweigerecht", von welchem man gebrauch machen kann um sich nicht selbst zu belasten. Auch das leuchten in die Augen, zur feststellung von Betäubungsmittelkonsum, kann den Beamten untersagt werden.
Desweiteren benötigt der Beamte einen richterlichen Beschluss um jemandem eine Blutprobe zu entnehmen. Einen solchen Beschluss zu bekommen dauert ca. 3 Stunden, nachts logischer Weise länger.
Außerdem empfielt es sich den Verbandskasten, sowie das Warndreieck und die Warnweste im Fußraum der Rückbank bzw. unter dem Fahrer-/Beifahrersitz zu verstauen, da die Beamten gerne mal einen Blick in den Kofferraum werfen möchten, dies aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss möglich ist.
Gewiss kann man sich weigern einen Alkoholtest (Atemalkoholtest zu machen. Aber dann geht es eben ab zur Wache und man muss warten bis der richterliche Beschluss da ist. Genauso ist es mit den Drogentest. Wenn man genügend Zeit hat kann man sich weigern. Dauert dann eben etwas länger, bis man wieder weiter fahren kann. Und das Warndreieck und der verbandskasten befindet sich bei etwa 75% aller deutschen Autofahrer im Kofferraum. Und aucch wenn man den Kofferraum nicht öffnen will, kann der Beamte das durchsetzen und einen so lange festhalten bis er den richterlichen Beschluss hat
Es gehört zum guten Ton, dass man die Musik leiser dreht, sobald eine Person etwas von einem will, da ist es völlig egal, wer das ist.
Es gibt so viele Dinge im Leben, die man nicht "muss".
Aber manches freiwillige Tun hilft hin und wieder dabei, das Leben etwas leichter zu machen.
In der StVO gibt es so einen Gummipharagrafen das dich nichts im Auto vom Straßenverkehr ablenken darf dazu gehört auch eine Verkehrskontrolle.
Mich lenkt es nicht ab
Ich denke der Alkoholtest darf nicht ohne die Zustimmung des Fahrers gemacht werden? Und gibt er diese nicht, muss dann nicht erst der Richter gefragt werden?