Muss man die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung trotz kaputtem Auto einhalten?

14 Antworten

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einfach abmelden an der zulassungsstelle das geht alles von allein versicherungen werden ab den tag der abmeldung zurückgerechnet und ggf. zuviel bezahltes zurückerstattet. oder mit dem neuen verrechnet wie dus haben möächtest

Wenn Du das Auto abmeldest endet der Versicherungsschutz. Dies teilt die Zulassungsstelle automatisch der Versicherung mit. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch der Versicherungsvertrag gekündigt ist. Der Vertrag ruht dann und noch vorhandenes Beitragsguthaben wird eingefroren. Dies wird gemacht, weil ja meistens ein neues Fahrzeug zugelassen wird und die Versicherung hofft, dass das neue Kfz wieder zu ihr kommt. Wenn man aber eine andere Versicherung wählt muss man den Vertrag kündigen und mitteilen, dass man das Auto entweder verkauft oder verschrottet hat. GGfls. will die Versicherung dann einen Nachweis. Dann bekommst Du auch das Beitragsguthaben zurück. Falls Du das Unfallauto abmeldest, reparieren läßt und dann wieder anmelden willst, bist Du an den alten Vertrag bis Jahresende gebunden. Bei Wiederzulassung auf den alten Halter gilt der alte Vertrag weiter, nur durch Halterwechsel erlischt dann die Bindung.

Bei Totalverlust des Wagens kannst du den Vertrag abrechnen lassen. Aber Vorsicht, wenn der Vertrag insgesamt weniger als ein Jahr gelaufen ist, kann die Gesellschaft nach Kurztarif abrechnen. Der ist im Allgemeinen 30 % teurer. Du kannst ihn aber auch einfach ruhen lassen, dann bleibt dein ungenutzter Beitrag stehen wird bei einer Neuanmeldung verrechnet. Natürlich muss der Wagen abgemeldet werden beim Straßenverkehrsamt.

Mit der Abmeldung des kaputten Autos endet auch die Versicherung. Einfach eine Abmeldebescheinigung zur Versicherung schicken, dann geht es am schnellsten, ansonsten erhalten die Versicherungen auch von der Abmeldestellte Bescheid.

ohne Auto fehlt die Vertragsbasis, nachdem das Auto abgemeldet ist gibt es auch keine Prämie zu bezahlen. Wird allerdings innerhalb der Frist ein anderes Auto neu angemeldet ist man noch an den Versicherungspartner gebunden

KaRiBo  20.08.2010, 11:07

Ein Fahrzeugwechsel ist jedoch ein Fall für das Sonderkündigungsrecht.