Muss man die Kosten für ein Angebot vom handwerker bezahlen?
Hallo. Ich hab paar Angebote von Firmen bzgl. meiner Heizungsanlage eingeholt.
Jetzt hat mir einer eine Rechnung für das Angebot zugeschickt. Vorher wurde auf die Kosten nicht hingewiesen!
Jetzt möchte ich der Rechnung widersprechen.
Hat jemand ein Musterbriefe??
LG
Danke.
5 Antworten

Ich meine gehört zu haben, dass in bestimmten Fällen die in Rechnungstellung eines Angebotes rechtens ist. Allerdings müsste hier vom Anbieter auch ein entsprechender Aufwand betrieben worden sein. War er bei euch und hat Ver- und Bemessungen durchgeführt? Ist es eine komplizierte Heizungsanlage oder doch eher 08/15? Wie sah die Aufforderung zur Erstellung des Angebots aus? Erfolgte diese mündlich oder schriftlich? was steht konkret dort drin? Google doch mal, "Handwerkerangebot in Rechnung stellen", da wird bestimmt etwas kommen. Falls es also keine besonders aufwändige Anlage gewesen ist, würde ich diese Rechnung zurücksenden und ihm mitteilen, dass es ja deinerseits eine unverbindliche anfrage gewesen ist und es zu den üblichen Arbeiten eines Handwerkerbetriebs gehört, Angebote zu erstellen, du es om übrigen für eine sehr fragwürdige Weise häst, ein soches Standardangebot zu berechnen. Im übrigen würde sich die Verbraucherzentrale und die örtliche Zeitung über dieses seltsame Geschäftsgebaren sicherlich interessieren.

ja die muss du bezahlen, wenn du der Firma den Auftrag erteilst, wird es Verrechnet, du hast bestimmt nicht bei der Nachfage "Bitte um ein Unverbindlichen Vorkostenangebot" geschrieben, denn die Firmen machen so was selten heute noch Umsonst (zu großer Zeit-Arbeits-Aufwand)

Angebote werden normal nicht in Rechnung gestellt.

Ich verlange immer und für alles ein "unverbindliches" und für mich kostenloses Angebot.....was steht im vorliegenden Angebot?

Er hat das aber in Rechnung gestellt!