Muss man die Heizungen der Wohnung im Winter anmachen?

9 Antworten

Mieter haben für eine gemietete Wohnung als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag eine Obhutspflicht und Sorgfaltspflicht für die gemietete Wohnung zu beachten.Diese Pflicht beinhaltet auch, dass die Wohnung regelmäßig zu lüften und zu beheizen ist. Kommt man als Mieter dieser Pflicht nicht ordentlich nach, dann kann es zu Schadenersatzforderungen des Vermieters kommen, wenn Schäden entstehen.

Wird nicht richtig geheizt und gelüftet, kann die Mietsache Schaden nehmen und der Vermieter kann Schadenersatz fordern.

In der eigenen Immobilie nicht, solange man es problemlos in Kauf nehmen kann, dass die Wohnung oder das Haus Schaden nimmt. Das ist das Recht des Eigentümers.

In einer Mietwohnung gibt es zwar nicht unmittelbar ein Gesetz, das vorschreibt, dass bei soundsoviel °C Außentemperatur die Heizung angemacht werden muss, aber der pflegliche Umgang mit der Mietsache, der wiederum im Gesetz geregelt ist, gebietet es.

Steht bei uns sogar im Mietvertrag das sie zumindest auf diesem "froststernchen" stehen muss damit nichts laputtfrieren kann 

Wenn Du Mieter bist, ja, wenn das Haus dir gehört, bist Du nicht verpflichtet zu heizen.

auch dann!

Ob Miete oder Eigentum, kalt ist kalt!

außerdem!

Wer setzt sich schon in eine kalte Wohnung u. riskiert , daß z.B.Leitungen einfrieren?

@Wonnepoppen

Das "Muss" bezog ich auf Gesetze.

Klar, ist es völlig unvernünftig Frostschäden in Kauf zu nehmen, aber bei Eigentum kann einem das keiner Verbieten. 

( Es sei denn, man hat Kinder oder Mieter)