Muss man die Grünanlage, etc. als Mieter selber pflegen?
Ist man als Mieter verpflichtet die Grünanlagen zu pflegen ? Es steht nichts davon im Mietvertrag.
In meinen Fall möchte der Vermieter das wir Rasen mähen und das Unkraut von den Wegen befreien. Es wurde kein Rasenmäher gestellt und auch keine anderen Gartengeräte. Und sollte doch noch ein Rasenmäher gestellt werden und er bei einem der Mietparteien beim mähen kaputt gehen muss dieser dann einen neuen kaufen - so die Aussage des Verwalters der Wohnungen.
10 Antworten
Bei einem Einfamilienhaus, wenn nur du den Garten benutzt, musst du ihn auch pflegen. Steht dann aber so im Mietvertrag.
Bei einem Mehrfamilienhaus macht die Gartenpflege eine Firma, die Kosten werden umgelegt.
In deinem Fall könnten sich die Mieter untereinander einigen und eine Gartenbaufirma / einen Hausmeisterservice beauftragen und die Kosten anteilig übernehmen.
Bei einem gemieteten EFH muss man auch den Garten pflegen und Rasen mähen. MIt eigenen Geräten.
Ansonsten nur, wenn es im Mietvertrag aufgeführt ist.
Gartengeräte muss dann der Vermieter stellen.
Da wäre ich raus. Gartenpflege gehört zu den Betriebskosten nach BetrKV. Was steht denn im Mietvertrag?
Nicht direkt einen Rasenmäher kaufen. Reparaturkosten und/oder Neuanschaffung kann umgelegt werden. Kommt dann betragsmäßig eventuell auf dasselbe hinaus.
Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist grundsätzlich der Vermieter für die gesamte Pflege des Gartens verantwortlich. Der Eigentümer kann die anfallenden Kosten dann aber im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umlegen.
Bedeutet im Umkehrschluß, Du machst es gegen Bezahlung und nachfolgend legt der Vermieter die Kosten der Gartenpflege in der BK-Abrechnung um.
Wenn nichts davon im Mietvertrag steht, brauchst du dir darüber keine Gedanken machen.
Da steht nichts, nur das wir für den Hausflur und den Winterdienst zuständig sind.