Muss man die Grünanlage, etc. als Mieter selber pflegen?

10 Antworten

Bei einem Einfamilienhaus, wenn nur du den Garten benutzt, musst du ihn auch pflegen. Steht dann aber so im Mietvertrag.

Bei einem Mehrfamilienhaus macht die Gartenpflege eine Firma, die Kosten werden umgelegt.

In deinem Fall könnten sich die Mieter untereinander einigen und eine Gartenbaufirma / einen Hausmeisterservice beauftragen und die Kosten anteilig übernehmen.

Bei einem gemieteten EFH muss man auch den Garten pflegen und Rasen mähen. MIt eigenen Geräten.

Ansonsten nur, wenn es im Mietvertrag aufgeführt ist.

Gartengeräte muss dann der Vermieter stellen.

Da wäre ich raus. Gartenpflege gehört zu den Betriebskosten nach BetrKV. Was steht denn im Mietvertrag?

Da steht nichts, nur das wir für den Hausflur und den Winterdienst zuständig sind.

@Yosie07

Dann macht den Garten nicht.

@Yosie07

Und wer bezahlt hier das Streugut, die Schneeschieber und Eispicker?

@Gerhart

Wahrscheinlich wir, es wird nichts gestellt.

Nicht direkt einen Rasenmäher kaufen. Reparaturkosten und/oder Neuanschaffung kann umgelegt werden. Kommt dann betragsmäßig eventuell auf dasselbe hinaus.

Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist grundsätzlich der Vermieter für die gesamte Pflege des Gartens verantwortlich. Der Eigentümer kann die anfallenden Kosten dann aber im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umlegen.

Bedeutet im Umkehrschluß, Du machst es gegen Bezahlung und nachfolgend legt der Vermieter die Kosten der Gartenpflege in der BK-Abrechnung um.

Wenn nichts davon im Mietvertrag steht, brauchst du dir darüber keine Gedanken machen.