Muss man die Erstausstattung zurück zahlen?
Guten tag !
Ich hatte erstausstattung beantragt. Dies wurde auch bewilligt. (Erste Wohnung) Als der Außendienst dann auch vor Ort war Frage ich, ob man dies denn auch zurück zahlen muss. Sie meinte Nein, müsste man man nicht. Nun habe ich einen Brief bekommen das ich das an März zurück zahlen muss.
Muss ich das wirklich zurück zahlen ? Oder wie sieht das ganze aus ?
2 Antworten
Erstausstattung ist eine Einmalhilfe die nicht erstattet werden muss.
Hast Du aber bereits Erstausstattung erhalten, kann man Dir im Härtefall ein Darlehen gewähren für eine neue Erstausstattung.
Kaution hingegen ist immer zurückzuzahlen.
Mein Sohn hat 2009 eine erst Ausstattung beantragt und soll jetzt nach zehn Jahren das Geld zurück zahlen ist das rechtens?