Muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen wenn man Hamster oder andere Nager halten will?

8 Antworten

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1. Trifft der Mietvertrag keine Aussage über die Tierhaltung, dann ist sie dem Mieter diese grundsätzlich gestattet. Das umfasst dann natürlich auch Hamster oder andere Nager.

2. Ein absolutes formularmäßiges Tierhalteverbot im Mietvertrag, welches auch Kleintiere umfasst, wird allgemein wegen Verstoßes gegen § 307 BGB als unwirksam angesehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 14. 11. 2007 - VIII ZR 340/06).

Du musst also nicht fragen, egal ob etwas im Mietvertrag dazu geregelt ist oder nicht.

LG

C.

Hallo Plitt,

Hamster und andere Nager gehören zu den Kleintieren,da muss man nicht um Erlaubnis fragen.Die darf man in Wohnungen halten.

Gruß Benn8824

Bei Kleintieren,gibt es da keine Einwände,aber du kannst ja zur Sicherheit deinen Vermieter informieren.

also meistens darf man keine haustiere halten egal wie groß die sind !! ( steht in deinem mitervertra) aber normalerweise bei kleineren tieren vögeln, katzen, hamster,mäusen sollte es keinen streß geben !!

Doch Kleintiere sind immer erlaubt. Darf man nicht verbieten.