Muss man den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Ende Juni 2012 kommt das Kind. Bis ca. Juli 2013 bin ich in der Ausbildung und werde als Verkäufer kaum mehr als 1000€ Netto verdienen. Daher kann ich keinen Unterhalt bezahlen. Muss man den Unterhaltsvorschuss zurückbezahlen? Und wenn die 6 Jahre, in denen Unterhaltsvorschuss bezahlt wird, vorbei sind, was ist dann?
Beste Grüße!!!
5 Antworten
Wenn man nachweisen kann, dass man im Zeitraum des Unterhaltsvorschusses nicht zahlungsfähig gewesen ist, aufgrund zu geringem Einkommen etc. , muss man dies nicht zurückzahlen !
Ich musste den Unterhaltsvorschuss aus meiner Umschulung nicht zurück zahlen.
Hab bei der Uvk alles offen gelegt und nach der Berechnung würde die gesamte Förderung gestrichen
Unterhaltsvorschuß muß zurückgezahlt werden, daher kommt der Name Vorschuß. Sobald du genug verdienst. In der Ausbildung wirst du nicht gezwungen einen Job anzunehmen bei dem du mehr verdienst.
Eben nicht immer
mindestselbstbehalt bei erwerbstätigen 950 euro und bei nicht erwerbstätigen 800 euro.also bleiben 50 euro" für" unterhalt.ich weiß aber das man im handel als verkäufer -habe einen sohn der da arbeitet und bekommt 1300.00 euro auf die hand- mehr als 1000.00 euro verdient.unterhaltsvorschuß gibr es 72 monate,aber nur bis zum 12. lebensjahr und muß bei einkommen VOLL erstattet werden.siehe uvg
Du bist immer zu Unterhalt gegenüber dem Kind verpflichet,bei 1000€ kannste ja nix zahlen,du bekommst Post,füllst dieses aus und wirst dann Jahr für Jahr von der Zahlung freigestellt es sei denn du verdienst genug und kannst entweder komplett oder anteilig zahlen,aber deine Kindesunterhaltverpflichtung ist damit nicht genüge getan,die KM kann dich auch zivilrechtlich auf den Unterhalt verklagen......viertel stunde rittmeister,18jahre zahlmeister