Muss man den Schwerbehinderten Zusatzurlaub in den Arbeitsvertrag schreiben?

7 Antworten

Schreib doch 10 + 5 Tage. Wenn das nicht klar ist, wird man nachfragen.

Das ist das Problem bei Verträgen. Es sollte klar sein. Es muss so geschrieben sein, dass keine Fragen offen bleiben oder Interpretationsspielraum geboten wird.

@Nimrox

was will denn dein chef?

Schreiben vom Jobcenter kannsu ignorieren, wenn du keine Leistungen vom Jobcenter erwartest. Du kannst ihnen auch einfach, dass du arbeitest, das brauchst du nicht nachzuweisen.

Den Arbeitsvertrag schreibt dein Chef, wenn es so weit ist.

@asdundab

Mein Chef macht nur Arbeitsverträge, wenn es der Arbeitnehmer will. Die meisten bei uns haben keinen Arbeitsvertrag.

Achso, dann kannst du ihm natürlich deinen vorlegen. Das würde ich dir auch entfehlen. Streiche auf dem Vordrucl einfach die 20 Tage beim gesetzlichen Mindesturlaub und und schreibe 25 hinen, bei freiwilligen schreibst du dann 10.

Um den gesetzlichen Zusatzurlaub wegen  Schwerbehinderung zu bekommen muß man den SB-Ausweis vorlegen.

Allerdings bekommt man nicht pauschal wegen dem  Ausweis Zusatzurlaub.

Bestimmte Mindestbedingungen sind Voraussetzung.

Was sollen denn das für Mindestbedingungen sein?

@Nimrox

GdB (Grad der Behinderung) mindestens 50 und Merkzeichen G auf dem SB-Ausweis zum Beispiel.

@anitari

Den Ausweis erhält er ab GdB 50 oder mehr und damit immer auch ohne Merkmale den Zusatzurlaub!

Der Ausweis ist die Mindestbedingung

@anitari

Die Mindestbedingung für eine Heirat ist 2 Millionen Euro, oder weniger "zum Beispiel"

Der zusätzliche Urlaub bei Schwerbehindrung ist gesetzlich verankert und damit keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Der Mindesurlaub richtet sich nach dem Lebensalter.

Schau ins Bundesurlaubsgesetz.

Sofern ein branchenabhängiger Tarifvertrag greift ist dieser anzuwenden.

MIndesturlaub nach BUG geht nicht nach Lebensalter! Höchstens im Tarifvertrag kann eine solche Regelung (oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubes) geregelt sein.

Du trägst zehn Tage Zusatzurlaub ein!

Der weitere besondere Erholungsbedarf durch die Schwerbehinderung ist kein Wunsch/Vorschlag/Idee von dir sondern eine Auswirkung deiner Behinderung und der Vorgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Solltest du "Gesunden" wird dieser Urlaub sofort gestrichen.