Muss man den Feuerwehreinsatz selber zahlen?

4 Antworten

Bei grober Fahrlässigkeit muss man die Kosten für den Einsatz selber bezahlen, auch die Versicherung übernimmt die Kosten bei grober Fahrlässigkeit nicht. 

Danke fürs Antwort,aber die Mutter hat es nicht mit Absicht gemacht. Sie hat es einfach vergessen. Ist das grob fahrlässig?

Absicht wäre eine Art Vorsatz. Grob fahrlässig ist das eklatante Ausserachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Rechtsprechung sieht das was Deine Mutter gemacht hat jedoch durchaus sehr kritisch und geht da auch in die Richtung. Hängt aber durchaus von den Umständen des Einzelfalls ab.

@RKuchenbuch

danke, aber wer verurteilt bzw. entscheidet ob es grob fahrlässig ist(war) oder einfach fahrlässig???

Welche Stadt ?

BW

@Honeybee201515

also Baden-Württemberg

Tolle Stadt. Aber du schreibst ja auch Feuerwähr.

Feuerwehr ist Sache der Kommunen. Du solltest dann eben in Deiner Stadt nachsehen, die meisten veröffentlichen deren relevantes Stadtrecht, was die Feuerwehraufwands- und -gebührensatzung zu dem Thema hergibt. Grundsätzlich hat BaWü die Möglichkeit geschaffen, Fehleinsätze zu berechnen. Ist aber ein komplexes Thema wie schon anderweitig geschrieben.

Das ist ein ziemlich komplexes rechtliches Thema.

Darf die Verwaltung auf Grund des Feuerwehrgesetzes des Bundeslandes überhaupt einen Kostenersatz verlangen?

Sind die Kosten nach der Satzung der Stadt überhaupt gerechtfertigt?

Ist das wirklich als grobe Fahrtlässigkeit einzustufen?

Fragt die Versicherung ob die die Kosten übernehmen? Wenn nicht würde ich mir rechtlichen Rat suchen. Dazu die Einspruchsfristen betrachten.

Da wärde ich die Haftpflichtversicherung direkt anfragen!