Muss man den Arbeitgeber Bescheid sagen, dass man 2 Nebenjobs hat?

6 Antworten

Du hast einen Hauptjob und 2 Nebenjobs auf Minijobbasis?

Du mußt allen 3 Arbeitgebern mitteilen wo du noch Arbeitest. 

Du darfst nicht bei der Konkurrenz Arbeiten, es sei denn dein Hauptarbeitgeber lässt das zu.

Alle Jobs zusammen dürfen nicht mehr wie 48 Stunden die Woche Ausmachen.

Beide Nebenjobs zusammen müssen unter 450 € bleiben, ansonsten muß einer mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden, welcher, entscheidest du.

Der Hauptjob geht immer vor, sonst kann dir der AG die Nebenjobs untersagen.

Nein ich habe nur 2 Nebenjobs. Heißt das also, ich muss nur einen Job versteuern lassen?

@MrKnife


Wenn du ausschließlich 2 Jobs hast und beide unter 450€ liegen, dann musst du nur einen versteuern.

@MrKnife

Wenn du keinen Hauptjob hast, dann hast du auch keinen Nebenjob. 

Du hast einfach zwei Teilzeitjobs, die derzeit beide auf Minijobbasis abgerechnet werden. Ja du mußt die AG darüber informieren, diese werden dir dann erklähren was wie zu Versteuern ist. Eventuell der höhere Job auf Steuerklasse und der Job mit dem geringeren Einkommen auf Minijobbasis

Das Bürokratische mal auf eine Seite, wie schafft der das bitte zeitlich hin ? :D Das ist doch total anstrengend.

@Shakesbeer123

Wer sagt denn, das der Hauptjob ein Vollzeitjob ist? 

muss ich das meine Arbeitgeber wissen lassen?

Natürlich, denn du hast keine Nebenjobs mehr wenn du in Summe über 450,- € verdienst.

Ist die Summe zweier oder mehr Minijobs größer als 450,- € im Monat so sind ALLE Jobs als versicherungs- und steuerpflichtige Arbeitsverhältnisse zu führen.

Anhand der SV-Nummer wird es bei der Minijobzentrale schnell auffallen und dann erhalten die Arbeitgeber die Aufforderung entsprechend korrekt abzurechnen.

Solbalt du mehr als 450€ verdienst, muss das Geld versteuert werden... da du in deinem Hauptjob sicherlich mehr als das verdienst, muss dein 2. und 3. Job mit der Steuerklasse 6 versteuert werden, egal wie viel du darin verdienst. Und in jedem Fall muss dein Arbeitgeber davon wissen. Er kann es nämlich verbieten, wenn er glaubt das deine Arbeitsleistung unter der zusätzlichen Belastung leidet. Andernfalls droht Kündigung.

Ich habe keinen hauptjob

Ja musst du!

Nicht alleine des Geldes wegen sondern auch wegen der maximalen Arbeitszeit im Raum von 6 Monaten.

ja musst du, in der regel ist es aber kein problem