muß man das arbeitsamt die heizkosten zurückzahlen

7 Antworten

Du bekommst das Geld fürs Heizen. Wenn du nicht so viel verbaucht hast musst du es zurück zahlen. Das Geld ist ausschliesslich für die Heizkosten gedacht.

Hab was vergessen! Hast du das Guthaben vielleicht schon ausgegeben, dann kannst du eine Ratenabzahlung (z.B. 15 € monatlich)mit dem Arbeitsamt vereinbaren. Die Rate wird dann monatlich von deiner ALG II - Leistung abgezogen.

Wenn du ALG II-Empfänger bist bezahlt das Arbeitsamt dir die Grundmiete und die Betriebskosten. Ja, demzufolge ist es legetim, wenn das Arbeitsamt das Guthaben zurückfordert.

Solltest du irgendwann mal mehr Heizen (wenn noch arbeitslos), dann pass auf, denn es gibt jährlich angemessene (Wohnung betreffend in Quadratmeter)Werte für Wasser und Heizung,wenn die überschritten sind muss auch zurückgezahlt werden. Das Arbeitsamt muss dich in dieser Hinsicht aber schriftlich belehrt haben, wenn nicht bekommst du im Widerspruchverfahren das Geld zurück!!

du hast es nicht eingezahlt warum solltest du es dann behalten dürfen?

ich denke die musst Du zurück bezahlen. Leider! Ich habe damals die 800 Euro Nachzahlung wenigstens erstattet bekommen, hätte sonst nicht gewußt, wovon ich das hätte her nehmen sollen. Da hab ich echt Glück gehabt. Aber andersum muss man das auch zurück zahlen.

Wenn du kein Geld zurück bekommst musst du auch nix dem Amt geben. Da ist nix mit Glück gehabt. Wenn der Überschuss fürs Folgejahr angerechnet wird hättest das lediglich dem Amt aufzeigen müssen und die hätten die Zahlung fürs nächste Jahr verechnet.

wie zurück erstattet was hast du den gemacht oder wo muß man den hin??

@smokeydoo

Ich gehe mal davon aus sie meint das ihr das Geld ausgezahlt wurde und sie es somit dem Amt zurück zahlen konnte.