Muss man bei einer Überweisung den Namen des begünstigten angeben?

10 Antworten

es braucht keingrund den man angeben muss wenn man etwas überweist bei rechnungen allerdings sollte man schon die rechnungsnummer einschreiben

Du meinst Verwendungszweck, aber darum geht es in der Frage nicht, sondern um den Namen des Empfängers.

Man sollte schon einen Namen angeben. Mir ist auch nicht ganz klar, warum Du anscheinend keinen oder einen falschen Namen eintragen willst.

Die Banken müssen nicht mehr die Richtigkeit des Kontoinhabers prüfen, stimmt die Kontonummer, wird die Überweisung ausgeführt. Es gibt aber noch einige Banken, die es trotzdem machen (meine z.B) und das finde ich gut. Frage also bei deiner Bank nach, wie die das handhaben.

Es würd z.B. reichen statt Müller Max - "M.M.", wichtigste dabei ist die Kontonummer / Bankleitzahl!

Unter Umständen verweigert die Bank es, bis jetzt hatte ich bei der Sparkasse bei sowas nie Probleme. Nur bei einer falschen Bankleitzahl wurde mir mal eine Überweisung storniert.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten eines Überweisungsträgers. Zum einen gibt es Überweisungsträger, auf denen Betrag, Empfänger und Verwendungszweck bereits eingetragen sind und Sie nur noch Ihren Namen, beziehungsweise den des Kontoinhabers, Ihre Kontonummer sowie Ihren Banknamen und die Bankleitzahl eintragen müssen. Diese erhalten Sie oft mit Rechnungen. http://www.helpster.de/ueberweisung-ausfuellen-des-ueberweisungstraegers-richtig-vornehmen_36557

Und zum anderen gibt es solche, die man komplett selber ausfüllen muss.

@PatrickLassan

stimmt, ich habe mich auch gefragt, was denn nun schildi als zweites meinte.